Verwarnung nach dreifacher Körperverletzung an 13-Jähriger vor Kirche

13. September 2016 in Deutschland


Nordrhein-Westfalen: Verwarnung für 22-Jährigen, der eine 13-jährige an der Kirchentür vergeblich um Geld angebettelt hatte und dann aggressiv wurde.


Lindlar (kath.net) Eine Verwarnung wegen dreifacher Körperverletzung an einer 13-Jährigen erhielt ein 22-jähriger Mann vom Schöffengericht Wipperfürth. Es ging um Vorfälle in Lindlar (Nordrhein-Westfalen) im November 2014. Zusätzlich zur Verwarnung muss der Mann 120 Sozialstunden leisten und einen Kurs zur Vorbeugung einer Alkoholsucht besuchen. Das berichtete der „Kölner Stadtanzeiger“ Es habe körperliche Auseinandersetzungen und wohl auch den Griff in den Intimbereich gegeben habe, sagte der Vorsitzende während der Urteilsbegründung. Der 22-jährige aus Ostafrika wurde aber vom Vorwurf, dass die Angriffe sexuell motiviert gewesen seien, freigesprochen. Wegen seiner geringen Schulbildung (wegen Bürgerkriegs in seiner Heimat konnte er nur vier Jahre zur Schule gehen) wurde der Fall unter dem Jugendstrafrecht verhandelt.

Gemäß Darstellung des „Kölner Stadtanzeigers“ hatte der 22-Jährige die 13-Jährige auf dem Kirchplatz „attackiert“. Nach der Aussage der 13-Jährigen sah die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift bestätigt: Er habe vor der Kirche um Geld gebettelt, das Mädchen habe abgelehnt. Der „Kölner Stadtanzeiger“ schildert dann wörtlich: „Aus Frust darüber habe er die Frau vor einem Supermarkt geschlagen, später an der Kirche bedrängt, sie wiederum geschlagen und ihr schließlich beim dritten Aufeinandertreffen an diesem Abend das Knie in den Bauch gerammt und ihr zwischen die Beine gegriffen.“

Auch der Angeklagte äußerte sich, er könne sich nicht an die vorgeworfenen Taten erinnern. Erstmals habe er Alkohol getrunken, mit dem Ziel, die Gedanken an die achtmonatige Flucht zu verdrängen.

Als strafschärfend hatte es die Anklage gewertet, dass der Mann das Mädchen gleich dreimal überfallen habe, mit zunehmender Brutalität. Die Verteidigung argumentierte dagegen, dass das Mädchen ja trotzdem zur Kirche zurückgekehrt sei, wo sich der Angeklagte fortwährend aufgehalten habe. Der Angeklagte habe sein Opfer also nicht verfolgt.


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