1. August 2003 in Deutschland
Das vatikanische Schreiben sei "eine Bestätigung und Unterstützung der Bemühungen, in denen die deutschen Bischöfe auch weiterhin nicht nachlassen werden", erklärte Kardinal Lehmann.
Deutschland (www.kath.net)
"Die 'Erwägungen' der Glaubenskongregation stellen keine neuen Lehraussagen dar, sondern fassen - unter ausdrücklichem Bezug auf die entsprechenden lehramtlichen Dokumente der letzten Jahrzehnte - wesentliche Argumente gegen eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zusammen." Das erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, zur Veröffentlichung der "Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen" durch die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom.
"Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt diese Klarstellung", heißt es in einer Erklärung, die Lehmann am Donnerstag abgab. Sie habe während der Auseinandersetzungen um das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 01.08.2001 mehrfach öffentlich Stellung bezogen. Die Aussagen der Kongregation seien "eine Bestätigungund Unterstützung der Bemühungen, in denen die deutschen Bischöfe auch weiterhin nicht nachlassen werden".
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