21. November 2016 in Weltkirche
Dogmatikprofessor: Können wiederverheiratete Geschiedene in zwei gültigen Ehen gleichzeitig verheiratet sein?
Freiburg-Vatikan (kath.net) Können wiederverheiratete Geschiedene in zwei gültigen Ehen gleichzeitig verheiratet sein? Das Schreiben Amoris laetitia bleibt die Antwort auf diese zentrale, von ihm selbst provozierte Frage schuldig. Dies stellt der Freiburg Dogmatikprofessor Helmut Hoping in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung fest.
Da das nachsynodale Schreiben die Unauflöslichkeit der Ehe nicht zur Disposition stellen wolle, müsse die Frage beantwortet werden, wie sich die Ehe wiederverheirateter Geschiedener dazu verhalte. Einige Bischöfe und Theologen haben vorgeschlagen, sie wie eine Naturehe zu behandeln. Hoping wies darauf hin, dass allerdings auch eine natürliche, das heißt, nichtsakramentale Ehe eine gültige Ehe sei, er verwies auf das Beispiel kirchlich geschlossener Ehen bei Religionsverschiedenheit.
Der Versuch, in AL Thomas von Aquin als Autorität in Anspruch zu nehmen, laufe ins Leere, wie Hoping anhand mehrerer Beispiele erläuterte. Kardinal Kasper erkenne in AL einen Paradigmenwechsel: AL ändere zwar kein Jota an der Lehre der Kirche, dennoch ändere das Schreiben alles. Damit, so erläuterte Hoping, solle der Eindruck eines Bruchs mit der bisherigen Lehrtradition vermieden werden. Doch nehme AL nicht nur eine Neujustizierung der Pastoral vor, sondern betrachte auch eine sexuelle Verbindung außerhalb einer bestehenden Ehe nicht mehr als in jedem Fall verbotswidrig (AL301), vielmehr hinge es von den Umständen ab, ob es sich bei einer Handlung um Ehebruch handle oder nicht. AL verabschiede sich damit allerdings von einem zentralen Punkt der Ehe- und Sexualmoral des heiligen Johannes Paul II., der hier mit Thomas an der maßgeblichen Lehrtradition festhielt.
Amoris Laetitia - TEXT als PDF
Foto Prof. Hoping © Universität Freiburg
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