23. November 2016 in Familie
Das oberste französische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Video mit lebensfrohen Trägern des Downsyndroms nicht in TV-Werbung ausgestrahlt werden darf - Mit dem in Frankreichs TV-Werbung verbotenen Video!
Paris (kath.net/pl) Das oberste französische Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, die Darstellung glücklicher und lebensfroher Kinder mit Down-Syndrom könnte auf Frauen, die abgetrieben haben, verstörend wirken, deshalb wird die Ausstrahlung des Videos Dear future mom in der TV-Werbung verboten. Es handelte sich bereits um die Revision eines Urteils, das die Ausstrahlung ebenfalls verboten hatte. Die Fondation Jérôme Lejeune, eine Lebensschutzstiftung, hat angekündigt, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
Das 2014 in Italien entstandene Video zeigt junge Menschen, die über die Realität des Lebens von Eltern und ihren Downsymdrom-Kindern erzählen. Die sympathischen Kinder und Jugendlichen übermitteln in dem Video Hoffung. Das Video wendet sich damit gegen die Ängste, die schwangeren Frauen und den dazugehörigen Männern mit der Diagnose Trisomie 21 während der Schwangerschaft gemacht werden. Aktuell werden 90 Prozent der Kinder nach der Diagnose Down-Syndrom abgetrieben.
In den sozialen Netzwerken äußerten Lebensschützer ihr deutliches Unverständnis für diese Gerichtsentscheidung.
DEAR FUTURE MOM - Menschen mit Down-Syndrom erzählen einer werdenden Mutter, wie ihr Kind mit Down-Syndrom leben wird (engl. Untertitel)
© 2016 www.kath.net