17. Februar 2017 in Aktuelles
Das französische Parlament hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der sogenannte Fehlinformationen über Abtreibung unter Strafe stellt Lebensschützern, die ihrer Meinung vertreten, droht künftig bis zu zwei Jahre Haft
Paris (kath.net) Das französische Parlament hat am Donnerstag einem Gesetzentwurf zugestimmt, das die sogenannten Fehlinformationen über Abtreibung unter Strafe stellt. Künftig kann man mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafe bis zu 30.000 Euro bestraft werden, wenn man im Internet abschreckende Informationen über die Abtreibung verbreitet. Zwar hatte der Senat mit seiner konservativen Mehrheit noch versucht, das umstrittene Gesetz zu verhindern, doch das Parlament mit seiner sozialistisch ausgerichteten Mehrheit konnte das Gesetz durchbringen. Die kanadische Prolife-Seite LifeSiteNews kommentierte dazu gestern: Frankreich wird eine zunehmend feindliche Umwelt für Leute, die denken, dass Babys im Mutterleib ein Recht auf Leben haben.
Bei den sogenannten Fehlinformationen handelt es sich um Informationen mit dem Ziel, Schwangere von Abtreibungen abzuhalten.
Christian Kert, der Sprecher der Republikaner, äußerte dazu gemäß Medienangaben, dass dieses Gesetz die Freiheit des Denkens bedrohe und eine echte Regierungszensur errichte. Die Republikaner kündigten an, das Gesetz gerichtlich anzufechten.
Das neue Gesetz erweitert ein bereits seit 1993 existierendes Gesetz nun auch auf die digitalen Medien.
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