Uni-Spital Lausanne verbietet Pro-Life-Gebet der Piusbruderschaft

30. Mai 2017 in Schweiz


Als Grund wurde seitens des Spitals offenbar genannt, dass es in der Schweiz ein Gesetz gebe, das ausdrücklich Abtreibungen erlaube, deshalb könne nicht akzeptiert werden, dass innerhalb der Spitalsmauern dagegen gebetet werde.


Lausanne (kath.net) Einmal im Monat hatten sich Anhänger der Piusbruderschaft zum Gebet in der Kapelle des Universitätsspitals Lausanne zum Pro-Life-Gebet getroffen. Dies wurde den Betern jetzt von der Spitalsdirektion verboten, wie die „Basellandschaftliche Zeitung“ berichtete. Als Grund wurde seitens des Spitals offenbar genannt, dass es in der Schweiz ein Gesetz gebe, das ausdrücklich Abtreibungen erlaube, deshalb könne nicht akzeptiert werden, dass innerhalb der Spitalsmauern dagegen gebetet werde.

Der Piusbruderschaft sei das Verbot inzwischen schriftlich mitgeteilt worden, berichtete die „Basellandschaftliche Zeitung“ weiter, der Zutritt zur Kapelle sei der Piusbruderschaft künftig verboten.

Die Beter hatten sich an jedem 13. eines Monats eingefunden. Die Spitaldirektion sei aus allen Wolken gefallen, als sie davon erfahren habe.


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