Sozialwissenschaftler Spieker tritt wegen Ehe für alle aus der CDU aus

1. Juli 2017 in Deutschland


Manfred Spieker schrieb an Volker Kauder, er sei entsetzt, wie schnell Kanzlerin Merkel, "den Widerstand gegen die Ehe für alle aufgegeben hat" – Parteiaustritt nach 43 Jahren CDU-Mitgliedschaft direkt nach der Bundestagsentscheidung


Berlin (kath.net) Mit einem Brief an Volker Kauder, den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kündigt der Sozialwissenschaftler Professor Manfred Spieker noch vor der Bundestagsabstimmung seinen Austritt aus der CDU an, falls bei der Abstimmung am 30. Juni die „Ehe für alle“ beschlossen werden sollte. Der Deutsche Bundestag hat mehrheitlich die „Ehe für alle“ beschlossen. Daraufhin ist Spieker nach 43 Jahren CDU-Mitgliedschaft ausgetreten.

kath.net dokumentiert den Brief von Prof. Spieker an Volker Kauder in voller Länge:

Sehr geehrter Herr Kauder,

ich bin entsetzt, wie schnell die Vorsitzende meiner Partei den Widerstand gegen die Ehe für alle aufgegeben hat. Ich füge einen Leserbrief bei, den ich in dieser Angelegenheit heute der Neuen Osnabrücker Zeitung geschickt habe. Sollte die Ehe für alle am Freitag beschlossen werden, werde ich nach 43-jähriger Mitgliedschaft aus der CDU austreten. Ich bitte Sie, alles zu tun, um diesen Beschluss zu verhindern.

Freundliche Grüße
Manfred Spieker

kath.net dokumentiert den Leserbrief „Generationenblind“ von Prof. Manfred Spieker an die „Neue Osnabrücker Zeitung“ in voller Länge:

Ob sich die Gesellschaft mit der „Ehe für alle“ einen Gefallen tut, fragt Burkhard Ewert in seinem Kommentar zu Merkels Kapitulation vor den Forderungen nach einer „Ehe für alle“. Die Antwort kann nur lauten: Nein, sie tut sich keinen Gefallen, im Gegenteil, der Gesetzgeber zerstört eine Säule des Grundgesetzes. Die Anwälte der „Ehe für alle“ begründen ihre Forderung nach Gleichstellung homosexueller Verbindungen mit der Ehe mit dem Argument, die gleichgeschlechtlichen Partner würden füreinander einstehen und gegenseitige Verpflichtungen übernehmen wie Mann und Frau in der Ehe. Aber das Grundgesetz und zahlreiche Landesverfassungen stellen Ehe und Familie nicht deshalb unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, weil die Eheleute füreinander einstehen und Verpflichtungen übernehmen, sondern weil sie in aller Regel Familie werden, das heißt Kinder zeugen und erziehen und somit Verantwortung für die Regeneration der Gesellschaft übernehmen. Das ist gleichgeschlechtlichen Verbindungen von Natur aus verwehrt. Sie sind generationenblind und lebensfeindlich. Deshalb ist die Ungleichbehandlung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Verbindungen im Recht auch keine Diskriminierung, gebietet das Gleichheitsgebot der Verfassung doch, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Jede Gesellschaft schützt und fördert diejenigen privaten Verbindungen, so ein früherer Familienbericht der Bundesregierung, von denen nicht nur die Beteiligten, sondern alle Gesellschaftsbereiche profitieren. Dass nun auch CDU und CSU diese Wahrheit missachten, ist eine historische Zäsur in der Geschichte dieser Parteien.

Prof. Dr. Manfred Spieker

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