4. Juli 2017 in Weltkirche
Kurz nach Ende der außerordentlichen Familiensynode 2014 betonte der damalige Sekretär und neue Präfekt der Glaubenskongregation die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe.
Rom (kath.net/rorate-caeli/jg)
Ein Beichtvater darf zivilrechtlich geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken keine Lossprechung erteilen, so lange sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit dem neuen Partner leben. Das hat Erzbischof Luis Ladaria, der neue Präfekt der Glaubenskongregation, auf eine Anfrage eines französischen Priesters im Jahr 2014 geantwortet.
Ladaria zitiert in seiner Antwort eine Passage aus dem nachsynodalen Schreiben Familiaris consortio von Papst Johannes Paul II. Dort heißt es wörtlich: Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind. (FC 84)
Der Priester, der mit einem Fall dieser Art in der Beichte zu tun hat, solle daher folgende Aspekte berücksichtigen, heißt es im Brief von Erzbischof Ladaria:
1. Prüfen, ob die sakramentale Ehe gültig zustande gekommen ist. Dabei müsse der Eindruck einer katholischen Scheidung vermieden werden.
2. Vielleicht ist es möglich, dass die betroffenen Personen sich mit Hilfe der Gnade von ihrem neuen Partner trennen und sich mit dem sakramental angetrauten Partner versöhnen können.
3. Aus schwerwiegenden Gründen zum Beispiel wegen der Erziehung gemeinsamer Kinder kann eine Trennung vom neuen Partner nicht möglich sein. Dann sollen die wiederverheirateten Geschiedenen aufgefordert werden, wie Bruder und Schwester zu leben.
In jedem Fall könne die Absolution nur gespendet werden, wenn beim Beichtenden echte Reue gegeben sei. Das schließe den festen Vorsatz ein, in Zukunft nicht mehr zu sündigen. Für zivilrechtlich geschiedene Wiederverheiratete heiße das, sich in Zukunft der Akte zu enthalten, die den Eheleuten vorbehalten sind, schreibt der Erzbischof abschließend.
Der französische Priester Claude Barthe hatte bei der Glaubenskongregation angefragt, ob ein Beichtvater einem Pönitenten die Absolution erteilen kann, der trotz einer bestehenden sakramentalen Ehe nach einer Scheidung eine zweite Verbindung eingegangen ist. Erzbischof Ladaria hat am 22. Oktober 2014, nur vier Tage nach Ende der außerordentlichen Familiensynode, geantwortet. Barthe hat die Antwort mit einem kurzen Kommentar seinerseits in der katholischen Zeitschrift L`Homme Nouveau veröffentlicht.
Die Antwort von Erzbischof Ladaria befasse sich nur mit der Aufgabe des Priesters, der in der Beichte mit der genannten Situation konfrontiert werde. Sie behandle keineswegs das wesentlich umfassendere Thema des seelsorglichen Umgangs mit zivilrechtlich geschiedenen wiederverheirateten Katholiken, betont Barthe.
Das Schreiben der Glaubenskongregation bringe dabei große Barmherzigkeit gegenüber dem Sünder zum Ausdruck, weil es die objektive Sündhaftigkeit der neuen Verbindung anerkenne und den Weg vorzeige, der aus der Sünde heraus führe, schreibt der Priester.
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