13. Juli 2017 in Deutschland
Verstorbener Alterzbischof von Köln war strikt gegen Kommunion konfessionsverschiedener Ehepartner
München (kath.net/KAP) Nicht etwa nur das Papstschreiben "Amoris laetitia", sondern auch Fragen zu Ökumene und einer Ausnahme für konfessionsverschiedene Ehepartner bei der Kommmunionzulassung haben laut Würzburger Zeitung "Die Tagespost" Kardinal Joachim Meisner in den letzten Wochen seines Lebens beschäftigt. Wie die "Tagespost" berichtete, hatte Meisner in seinem letzten Telefonat mit der Zeitung, das Ende Juni stattgefunden hatte, Skepsis bezüglich des Vorschlags von Kardinal Walter Kasper geäußert, konfessionsverschiedene Ehepartner zur Kommunion zuzulassen.
Meisner habe an seinen Fastenhirtenbrief "Die Kirche ist der Leib Christi" aus dem Jahr 2002 erinnert, in dem er geschrieben hatte: "Wer also die Eucharistie isst, obwohl er nicht zu unserer katholischen Kirche gehört, der versündigt sich am Leib Christi." "Die Treue Kardinal Meisners zum eucharistischen Herrn bleibt sein Vermächtnis", schrieb die "Tagespost" dazu. Sie würdigte in dem Beitrag ausführlich Theologie und Werk des verstorbenen Kölner Kardinals.
Dieser hatte letztes Jahr die Aufmerksamkeit der Medien vor allem deshalb auf sich gezogen, weil er - gemeinsam mit drei anderen Kardinälen, darunter sein deutscher Amtskollege Walter Brandmüller - fünf "Dubia", also Zweifel, am Schreiben "Amoris laetitia" von Papst Franziskus äußerte. Konkret stellten die Kardinäle die Frage, ob es geschiedenen Wiederverheirateten durch "Amoris laetitia" erlaubt sei, die Kommunion zu empfangen.
Meisners unbeugsame Haltung zum Kommunionempfang habe sich jedoch auch in seinem Standpunkt zu der Frage nach der Kommunionmöglichkeit konfessionsverschiedener Ehepartner geäußert. Anlass sei ein Gastbeitrag von Kardinal Walter Kasper, dem emeritierten Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, in der Hamburger "Die Zeit" gewesen.
Darin hatte Kasper die "freundlichen Andeutungen, welche der Papst zur Kommunion konfessionsverschiedener Paare gemacht hat", gelobt. Die Zulassung konfessionsverschiedener Familien zur Kommunion sei ein "pastorales Problem, das nach einer Lösung schreit", diese sei aber gar nicht so schwierig, so Kasper im Jänner 2017. Es gebe Raum für pastorale Lösungen.
Eine weitere Stimme in diese Richtung war die der Theologieprofessorin Johanna Rahner von der Universität Tübingen: Sie betonte im Juni in einem Gespräch mit "domradio.de", konfessionsübergreifende Ehen wären eine "Sondersituation" in Bezug auf die Kommuniongemeinschaft. "Deswegen gibt es die Überlegung, die gerade durch Papst Franziskus angeregt wurde, in solchen Entscheidungen vom Einzelfall auszugehen und den zu klären", so die Theologin. Die Eheleute würden in ihrer Ehe ja schon "eine gewisse Konfessionsverbindung" leben.
Meisner habe - so "Die Tagespost" - demgegenüber allerdings betont, dass die Eucharistie "geradezu das Sakrament der Einverleibung des Einzelnen in den Leib Christi, der die Kirche ist", sei: "Kommuniongemeinschaft setzt daher Kirchengemeinschaft voraus."
Link zum Der Fastenhirtenbrief von Kardinal Meisner, "Die Kirche ist der Leib Christi" in voller Länge
Archivbild - Kardinal Meisner in Rom
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Foto oben: Kardinal Meisner (c) Paul Badde
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