14. Juli 2017 in Deutschland
DBK-Vorsitzender unterstützt im Augsburger Allgemeinen-Interview Überlegungen der Bayrischen Staatsregierung zur Verfassungsklage Er halte eine solche Klage unabhängig von ihren Ausgang für den Rechtsfrieden in Deutschland gut.
Berlin (kath.net) DBK-Vorsitzender Reinhard Kardinal Marx würde eine Verfassungsklage der Bayrischen Staatsregierung gegen die vom Deutschen Bundestag beschlossene Ehe für alle sehr begrüßen. Das sagte der Münchner Erzbischof im Interview mit der Augsburger Allgemeinen. Er erläuterte weiter, dass eine solche Klage unabhängig von ihren Ausgang für den Rechtsfrieden in Deutschland gut wäre.
Auch er selbst wolle wissen, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Ehe für alle denke.
Allerdings sehe er in der Ehe für alle auch keinen Dammbruch. Marx sieht in der Ehe für alle aber keinen Dammbruch. Es gehe bei dem jetzigen Gesetz um die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und nicht für Verwandte oder drei, vier Personen.
Der Münchner Erzbischof kritisierte Versäumnisse der katholischen Kirche im Umgang mit Homosexuellen. Man sei bei den Homosexuellenrechten von Homosexuellen kein Vorreiter gewesen. Sich selbst schloss er dabei nicht aus, auch er habe "nichts dagegen getan, dass Homosexuelle strafrechtlich verfolgt wurden", erläuterte Marx mit Blick auf den erst 1994 gestrichenen entsprechenden Paragrafen. Als Kirche habe man sich bedauerlicherweise damit nicht befasst.
Pressefoto: Reinhard Kardinal Marx
Foto Kardinal Marx (c) Erzbistum München und Freising
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