Angeklagter in kreuz-net.at-Prozess polizeilich nicht auffindbar

26. Juli 2017 in Österreich


Der wegen Verhetzung angeklagte Betreiber des Onlineportals "kreuz-net.at" ist nicht zur Verhandlung erschienen - Zuvor war bereits 2012 eine weitere Internetseite mit dem ähnlichen Namen "kreuz.net" in den Focus des Verfassungsschutzes geraten


Wien (kath.net/KAP) Der wegen Verhetzung angeklagte Betreiber des Onlineportals "kreuz-net.at" ist am Dienstag nicht zu einer Verhandlung am Wiener Landesgericht für Strafsachen erschienen. Der Angeklagte sei "polizeilich nicht auffindbar", teilte der zuständige Richter den Anwesenden, unter ihnen zahlreiche Medienvertreter, mit. Der Prozess, in dem es um einen im Dezember 2015 veröffentlichten Beitrag mit wüsten Ausfällen gegen Homosexuelle geht, wurde vertagt. Ein Termin für eine weitere Verhandlung stand vorerst noch nicht fest.

Die Gerichtsverhandlung hätte eigentlich bereits vor zwei Wochen stattfinden sollen. Nachdem ihm der Strafantrag zugestellt worden war, teilte der Angeklagte allerdings dem zuständigen Richter, der ihm bis zum geplanten Verhandlungstermin zur Verfügung gestellte Zeitraum sei "für die theologische Abklärung" der beanstandeten Begriffe nicht ausreichend. Darauf bekam er eine zweiwöchige Vorbereitungszeit zugestanden.

Das Internetportal "kreuz-net.at", das auch unter "kreuz-net.info" abrufbar ist, nimmt für sich in Anspruch, "katholische Nachrichten" zu verbreiten.

Zuvor war bereits 2012 eine weitere Internetseite mit dem ähnlichem Namen "kreuz.net" wegen antisemitischer und homophober Beiträge ins Visier des österreichischen und des deutschen Verfassungsschutzes geraten. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm damals Ermittlungen gegen die anonymen Portalbetreiber auf. Auch der Leiter des Medienreferats der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, forderte im November 2012 die Sperrung der Seite. Die Justiz sei gefordert und müsse aktiv werden. Wenige Wochen später ging das Portal Anfang Dezember überraschend vom Netz und ist bis heute nicht mehr aufrufbar.

Kurz darauf ging Anfang 2013 unter der Internetadresse "kreuz-net.at" eine neue Website mit dem Namen "kreuz-net.info" online. Als Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion scheint seit damals der nun vor dem Wiener Landesgericht Beklagte auf.

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