17. November 2017 in Deutschland
Landgericht hatte nach Diskriminierungsklage eines Israelis entschieden, dass die Kuwait Airways keine Israelis befördern müssen Zentralrat der Juden ruft Bundesregierung zu Sanktionen gegen die Kuwait Airways auf.
Frankfurt (kath.net) Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass die kuwaitische Fluggesellschaft keine israelischen Staatsbürger befördern muss. Ein Israeli hatte wegen Diskriminierung geklagt, nachdem ihm die Kuwait Airlines das bereits erworbene Ticket zurückgegeben hatte, nachdem sie von der Nationalität des Passagiers erfahren hatte. Das Landgericht Frankfurt entschied, so berichtete die Zeit, dass es der Fluggesellschaft nicht zumutbar sei, einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden. Nach kuwaitischem Recht dürfen keine Verträge mit israelischen Staatsbürgern abgeschlossen werden. Außerdem stellte das Gericht fest, dass es keine Diskriminierung des Klageführers erkennen könne, denn das Antidiskriminierungsgesetz greife nur bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, aber nicht wegen einer Staatsangehörigkeit.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert Sanktionen für Kuwait Airways. In einer Presseaussendung äußerte der Zentralrat: Das Verhalten von Kuwait Airways darf nicht folgenlos bleiben und muss durch die Bundesregierung sanktioniert werden., um solche Fälle der Diskriminierung in Deutschland für die Zukunft auszuschließen.
Der Zentralrat bezeichnete es als unerträglich, dass ein ausländisches Unternehmen, das auf Grundlage von zutiefst antisemitischen nationalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf. Das kuwaitische Israel-Boykottgesetz erinnert an die schlimmsten Zeiten der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten. Dieses kuwaitische Israel-Boykottgesetz legt das Landgericht Frankfurt der Urteilsbegründung zugrunde. Außerdem wies der Zentralrat der Juden darauf hin, dass entsprechende Fälle von Gerichten in den USA und der Schweiz zugunsten des Klägers entschieden wurden.
Weiter erinnerte der Zentralrat der Juden daran, dass die Bundesregierung erst vor wenigen Wochen die Internationale Antisemitismus-Definition angenommen habe, danach fallen auch Angriffe auf den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, unter diese Definition. Im Urteil des Landgerichts wurde der Definition keinerlei Beachtung geschenkt.
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