Theologe: ‚Barmherzigkeit heißt, Zweitehe ist nicht immer Ehebruch’

29. November 2017 in Weltkirche


Papst Franziskus habe mit ‚Amoris laetitia’ einen Weg der barmherzigen Anwendung des Gesetzes aufzeigen wollen. Das könne auch bedeuten, eine ‚Zweitehe’ nicht unveränderlich als Ehebruch zu sehen, schreibt Gerald Bednar im Osservatore Romano.


Rom (kath.net/LSN/jg)
Indem er den Schwerpunkt mehr auf die Barmherzigkeit als auf das Gesetz lege, sei es Papst Franziskus möglich, eine „zweite Ehe“ während einer bestehenden ersten Ehe nicht unveränderlich als Ehebruch zu sehen. Das schreibt Gerald Bednar, Vizerektor und Professor für Systematische Theologie am St. Mary Seminar des Bistums Cleveland (USA) in einem Artikel der in der Vatikanzeitung L’Osservatore Romano veröffentlicht worden ist.

Papst Franziskus habe in der nachsynodalen Exhortation „Amoris laetitia“ nicht versucht, eine neue Lehre zu verkünden. Er habe vielmehr einen Weg gesucht, der eine barmherzige Anwendung des Gesetzes ermögliche. Kritiker von „Amoris laetitia“ hätten diesen „subtilen, aber wichtigen Unterschied zwischen Gesetz und Barmherzigkeit“ nicht verstanden, schreibt Bednar.

Selbstverständlich sei eine Scheidung nach wie vor nicht möglich. Die Frage sei vielmehr, ob eine „zweite Ehe“ stets als Ehebruch zu charakterisieren sei. Diese Frage ist nach Bednars Ansicht vorher nie gestellt worden, auch nicht im nachsynodalen Schreiben „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II.

Papst Franziskus bringe nun die Möglichkeit ein, dass in geeigneten Fällen Partner in einer „Zweitehe“ eine Phase der Unterscheidung einlegen. Sie sollten dabei von einem erfahrenen Priester begleitet werden, damit sie die relevanten Fragen klären können. Nach einer angemessenen Zeit könnten sie eine sakramentale Beichte ablegen, eine entsprechende Buße auferlegt bekommen und die Lossprechung empfangen. Diesem Schritt könne, entsprechend „Amoris laetitia“ Absatz 305 der Empfang der Kommunion folgen, schreibt Bednar.

Mit diesem Weg zeige Papst Franziskus Barmherzigkeit gegenüber jenen, die in einer ersten Ehe durch persönliches moralisches Versagen gescheitert seien. Alle seien sich darin einig, dass nach einer Scheidung der schuldige Partner seine Fehler bereuen und umkehren solle. Wenn es keine Versöhnung gebe, könne sich die Situation der Betroffenen ändern. „Die Barmherzigkeit kann dafür sprechen, die zweite Ehe zu belassen“, schreibt Bednar wörtlich.



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