"Vertragsschluss" vor dem Sex - Schweden dreht durch

20. Dezember 2017 in Chronik


Die umstrittene #metoo“-Kampagne gegen (angebliche) sexuelle Übergriffe nimmt in Schweden jetzt bizarre Züge an - Zahlreiche Männer wurden entlassen, nachdem sie nach anonymen Anschuldigungen ihren Namen in Zeitungen fanden.


Schweden (kath.net)
Die umstrittene #metoo“-Kampagne gegen (angebliche) sexuelle Übergriffe nimmt in Schweden jetzt bizarre Züge an. Die dortige rot-grüne Regierung will nun die Gesetze für Sexualdelikte bis zum Sommer radikal ändern. In dem Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass man aktiv um eine Erlaubnis für Sex bitten und eine solche auch ausdrücklich erhalten haben muss. Ansonsten soll es ein Verfahren wegen Vergewaltigung geben, auch ohne dass es zu Streit, Zwang, Drohung oder anderen Formen der Gewalt gekommen wäre. Dies berichtet die "Presse". Regierungschef Stefan Löfven erklärt dazu: "Du musst dich bei der Person, mit der du Sex willst, erkundigen, ob sie Sex will. Bist du dir unsicher, musst du es lassen. Sex muss freiwillig sein. Ist er nicht freiwillig, ist er illegal." Die Pflicht zum Einholen der Erlaubnis soll für Alle gelten, inklusive Ehen.

Ein derartiges Einverständnis-Gesetz wäre das erste seiner Art weltweit und wird in Schweden von allen Parlamentsparteien unterstützt. In Schweden hat die "meetoo-Kampagne inzwischen dazu geführt, dass zahlreiche Männer in allen möglichen Branchen entlassen wurden, nachdem führende Zeitungen sie namentlich in Artikeln erwähnt hatten, wo auch anonym gehaltene Frauen sie teils Jahrzehnte zurückliegender Übergriffe bezichtigten.

Kritik am schwedischen #meetoo-Irrsinn ist nicht erwünscht. Als ein älterer Kolumnist der Zeitung „Aftonbladet“ kritisierte, dass führende Medien Schwedens das Prinzip der Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung ignorieren, und eine „Hexenjagd mit Zügen von Stalins Säuberungsaktionen“ sah, wurde er gefeuert.

Gegen das Gesetzesvorhaben gibt es nur Kritik von Juristen. "Bei jeder neuen sexuellen Handlung muss also immer wieder um Erlaubnis gebeten werden. Erwachsene wissen aber doch, dass man nicht vor jedem Akt verhandelt und einen Vertrag schließt“, meinte Anne Ramberg, Chefin des Anwaltsverbundes. Es werde in der Rechtspraxis auch sehr schwer sein, zu definieren, was als Eindruck von Freiwilligkeit gewertet werden kann.


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