27. Februar 2018 in Schweiz
Die staatlich-katholische Landeskirche Graubünden unterstützt seit fünf Jahren einen Verein, für den sowohl Verhütung als auch Abtreibung kein großes Problem darstellt. Jetzt wehrt sich Bischof Huonder vor Gericht
Chur (kath.net)
Der Churer Bischof Vitus Huonder möchte mit Hilfe des Bundesgerichts der Schweiz verhindern, dass die staatlich-katholische Landeskirche
Graubünden finanzielle Unterstützung an einem Verein gibt, für den Abtreibung eine legitime Option darstellt. Dies berichtet die "Luzerner Zeitung". Bereits im Jahr 2012 hat der Corpus Catholicum, das Parlament der "Katholischen Landeskirche Graubünden" den umstrittenen Beschluss gefasst, die Schwangerschaftsberatungsstelle Adebar jedes Jahr mit 15.000 Franken zu unterstützen. Der Verein hält sowohl Verhütung als auch Abtreibung für legitim. Bischof Vitus Huonder hat jetzt genug von den Machenschaften der Landeskirche und sieht sich in der Religionsfreiheit verletzt.
Bistumssprecher Giuseppe Gracia, der das Konstrukt Landeskirche kritisiert, erklärt dazu gegenüber kath.net: "Das Bistum Chur erhofft sich vom Bundesgericht Rechtssicherheit. Statt die katholische Kirche anhand ihrer eignenen Organisationsform als Bistum zu anerkennen (mit Pfarreien und Bischof), hat der Staat in einigen Schweizer Kantonen eine Art «Klon» der katholischen Kirche geschaffen: die «Landeskirche», die sich katholisch nennt. Dieser «Klon» sollte für das Original, die Kirche, Steuern eintreiben und dabei helfen, kirchliche Aufgaben zu erfüllen."
Für Gracia ist dieses "staatlich veranlasste Experiment" aus dem Ruder gelaufen. "Der «Klon» kann im Ernstfall machen, was er will. Er nennt sich zwar weiterhin katholisch und handelt im Namen der katholischen Kirche, kann jedoch Organisationen wie adebar mifinanzieren, deren Tätigkeit und Grundwerte nicht zu vereinbaren sind mit den Grundwerten der katholischen Kirche. Da es sich um einen staatlich geschaffenen «Klon» handelt, ist es die Verantwortung des Staates, dass der «Klon» sich an Folgendes hält: keine Einschränkung der Religionsfreiheit der katholischen Kirche. Keine Verunklärung der Grundwerte und Kernbotschaften der katholischen Kirche im öffentlichen Raum. Das Glaubenszeugnis der katholischen Kirche im Allgemein und im Besonderen hinsichtlich des Lebensschutzes (der menschlichen Würde von der Empfängnis an) darf nicht unterminiert und unglaubwürdig gemacht werden. Keine Übernahme der Deutungshoheit über das, was «katholisch» genannt werden kann oder über das, was den Werten der katholischen Kirche entspricht. Diese Deutungshoheit kommt allein der katholischen Kirche selber zu."
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