Ein engagiertes Plädoyer für die Mundkommunion

6. März 2018 in Buchtipp


Rezension von Thomas May zum Buch "Das Lamm in Menschenhand" von Wilhelm Schallinger


Linz (kath.net)
Das jetzt in 2. Auflage erschienene, 135 Seiten „starke“ Buch mit dem doppelsinnigen Titel „Das Lamm in Menschenhand“ des 1941 im oberbayerischen Traunstein geborenen Priesters Wilhelm Schallinger ist gleich in mehrfacher Hinsicht eine kostbare Rarität auf dem katholischen Büchermarkt. Thema ist die historisch bedeutsame Zulassung der Handkommunion in Deutschland durch Papst Paul VI. ab dem Jahr 1969, die nicht nur aus Sicht des Autors erheblich zum Schwund des katholischen Glaubens und zum anhaltenden Niedergang der katholischen Kirche beigetragen hat. Kaplan Schallinger positioniert sich bereits früh, im Herbst 1974, in einem persönlichen Gewissensentscheid gegen die Handkommunion, die er selbst unter massivem Gegendruck seitens der kirchlichen Oberen und einzelner Gläubiger bis auf den heutigen Tag nicht mehr austeilen wird.

GRÜNDE GEGEN DIE HANDKOMMUNION
Schallinger präsentiert die Gründe für seinen ablehnenden Gewissensentscheid einleuchtend und nachvollziehbar. Die Handkommunion hat „zu einer verheerenden Ehrfurchts- und Glaubenslosigkeit hinsichtlich der realen Gegenwart des Herrn in der Eucharistie geführt“ (S. 24); ihre illegale Einführung in Holland zuvor ging „bereits mit der offenen Leugnung der wirklichen Gegenwart Jesu in der Eucharistie“ (S. 25) einher. Demzufolge kann die Handkommunion beiderlei sein: Folgeerscheinung eines schon vorhandenen Unglaubens wie auch Ursache des nachfolgenden, oft unmerklich schleichenden Verlustes der Ehrfurcht und des Glaubens. Der Autor verweist auf den mit der Handkommunion erst ermöglichten, unbestreitbaren massenhaften Hostienfrevel einschließlich Hostienraub, der im Fall eines ungläubigen Kommunikaten, der sich bei einer Papstmesse in Rom die Hostie in die Hand hatte geben lassen und sie später zur Versteigerung im Internet anbot, weltweites Aufsehen erregte (vgl. S. 112).

Auch aus seiner seelsorglichen Praxis als Kaplan weiß Schallinger Beispiele des missbräuchlichen Umgangs mit dem Leib Christi zu nennen, wobei keineswegs immer böse Absicht im Spiel ist, sondern auch Unbedarftheit, Gedankenlosigkeit oder Ungeschicklichkeit zugrunde liegen kann. „... das Böse liegt … in der fortdauernden Fahrlässigkeit, daß der am Boden zertreten werden kann, der nach der klaren Lehre der Kirche auch im kleinsten Partikel anwesend ist, 'mit Leib und Blut, mit seiner Seele und seiner Gottheit' (Konzil v. Trient)“ (S. 27f.). Die Abwärtslinie setzt sich fort in der verderblichen Umdeutung des realen Leibes Christi zum (heiligen) Brot, das – wie der Geistliche aus Gesprächen vor allem mit Jugendlichen erfährt – „nur [noch als] ein an Jesus erinnerndes Zeichen der Einheit im Gottesvolk“ (S. 25) verstanden wird, oder noch eine Spur „entkernter“: „Die Hostie in der Hand als Symbol der Weltverbrüderung“ (S. 109). Hier ist das Zerstörungsprogramm der Freimaurerloge, wie es 1968 in der Pariser Zeitschrift „L'Humanisme“ bzw. 1976 in der französischen Zeitschrift „Vers demain“ fixiert worden war, an sein Ziel gekommen (S. 26f.).

Aufgrund dieses negativen Befundes und seiner persönlichen Erfahrungen kommt Schallinger zu dem Schluss: Die Frage der Handkommunion ist nicht eine Frage der Form, sondern eine Frage des Glaubens. Folgerichtig fordert er die Rückkehr zur ehrfürchtigen knienden Mundkommunion (während heute manche genau umgekehrt die Mundkommunion für nicht mehr zeitgemäß halten).

Bei aller Würdigung der Argumente des Autors erscheint der folgende Einwand angebracht. Die Fülle des „belastenden Materials“ gegen die Praxis der Handkommunion ist so überwältigend, dass es schon deshalb nicht erforderlich gewesen wäre, zum zusätzlichen „Beweis“ der Verunehrung des Allerheiligsten „Privatoffenbarungen“ geltend zu machen, welche von der Kirche nicht anerkannt sind (Pierina Gilli, Franziska Senninger, Prof. Albert Drexel, Marguerite in Belgien; vgl. den Abschnitt „Stimmen des Himmels in der Wüste“, S. 33–36). Für Schallinger persönlich mögen Visionen oder Einsprechungen von aus seiner Sicht begnadeten Personen eine wichtige Bestätigung und Bestärkung seines „Sonderweges“ gewesen sein; andererseits büßt seine Veröffentlichung dadurch vom Standpunkt der katholischen Glaubenslehre aus an Seriosität und Nüchternheit ein. Theologisch unzureichend gebildete oder für Schwärmerei anfällige Leser, die sich auf diesen Punkt kaprizieren, könnten sich bestätigt fühlen und somit durch umstrittene Privatoffenbarungen spirituell leicht in ein irreführendes Fahrwasser geraten. Allerdings nehmen diese kritikwürdigen Passagen insgesamt keinen bestimmenden Platz in Schallingers Gesamtargumentation ein.

VORGESCHICHTE DER HANDKOMMUNION
Ein weiteres Verdienst des Autors ist es, dass er die heute nur noch wenig bekannte Vorgeschichte der Handkommunion, die näheren Umstände ihrer zunächst regional begrenzten Einführung, ihre kritische Bewertung durch hohe Repräsentanten der Kirche und schließlich ihren Siegeslauf zur Sprache bringt und mit Dokumenten belegt.

¬Die Erlaubnis der Handkommunion musste Papst Paul VI. abgerungen werden. Die damaligen Kardinäle Julius Döpfner (München-Freising) und Lorenz Jäger (Paderborn) konnten trotz dreimaligen Vorsprechens beim Heiligen Vater in dieser Frage ihn zunächst nicht zur Zustimmung bewegen (vgl. S. 38, FN 4). Das Ergebnis der Umfrage an die Bischöfe der Weltkirche vom 12. März 1969, in welcher der Papst seine Sorge um „Verminderung der dem Heiligsten Sakrament schuldigen Ehrfurcht, ja Entweihung und Verfälschung der Glaubenslehre“ (zit. S. 26) zum Ausdruck brachte, war eindeutig: Eine überwältigende Mehrheit von 1233 Bischöfen (bei 56 Zustimmungen und 315 Zustimmungen unter Vorbehalt) lehnte die Einführung der Handkommunion ab. Dennoch gab der unter Druck gesetzte Papst schließlich nach und erlaubte im Juni 1969 die Handkommunion in Deutschland (später in weiteren Ländern), die schon „vorwegnehmend“ praktiziert worden war, unter der Auflage, dass „jede Gefahr der Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Eucharistie vermieden werde[..¬.]“ (z¬it. S.¬ 25). Dass diese Anforderung nicht erfüllt wurde wie nicht nur Kaplan Schallinger in seiner seelsorglichen Praxis bald erfahren musste, ist der entscheidende Auslöser für seine Gewissensentscheidung, die Handkommunion nicht mehr auszuteilen.

BEWERTUNGEN DER HANDKOMMUNION NACH IHRER EINFÜHRUNG
Hochinteressant sind in diesem Zusammenhang die vom Autor angeführten späteren Bewertungen hoher Würdenträger, vor allem derer, welche die Einführung der Handkommunion ursprünglich befürwortet hatten. Kardinal Carmel Heenan von Westminster ordnet 1972 die Beendigung der Handkommunion für England an, nachdem er sich noch kurz zuvor für sie eingesetzt hatte (vgl. S. 28). Vom Mainzer Bischof Hermann Volk, dem Vorgänger Kardinal Lehmanns auf dem Bischofsstuhl, ist der Satz überliefert: „Ich leide sehr darunter, dass ich zur Handkommunion meine Zustimmung gegeben habe“ (zit. S. 57). Geradezu einen Offenbarungseid leistet der Münchner Kardinal Döpfner: „Der mit ihm befreundete Universitätsprofessor Richard Egenter [katholischer Moraltheologe an der Ludwig-Maximilians-Universität München 1945–1968; T. M.] bezeugt seine Äußerung: 'Zwei Jahre habe ich um die Handkommunion gekämpft. Ich würde es nicht mehr tun, weil ich die Folgen sehe. Aber nun weiß ich keinen Weg, das wieder rückgängig zu machen!'“ (zit. S. 38). Ein feines Detail, das die grundsätzliche Frage nach der Ratlosigkeit und Verantwortung von Bischöfen aufwirft, die Irrwege in ihrer Diözese oder in der Kirche durchaus erkannt haben mögen, aber keinen Weg zurück mehr wissen und sie weiter in den Abgrund treiben lassen.

GEGENLÄUFIGE ENTWICKLUNG BEI JOHANNES PAUL II. UND BENEDIKT XVI.
Im Weiteren macht Schallinger auf die gegensätzliche persönliche Entwicklung aufmerksam, welche die beiden Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. in der Frage der Handkommunion genommen haben. Der Pole ist nach seiner Wahl zum Pontifex zunächst Hoffnungsträger derjenigen Priester und Gläubigen, die sich eine Rücknahme der Handkommunion wünschen. Bei seinen Apostolischen Reisen ignoriert er die Praxis der Handkommunion in Ländern, wo sie üblich geworden ist; der Frau des französischen Staatspräsidenten reicht er bei einer Messe in Notre-Dame im Mai 1980 trotz deren ausgestreckter Hände die Mundkommunion (vgl. S. 61); bei seinem Deutschlandbesuch im November 1980 wird in Köln und Osnabrück auf seine persönliche Ablehnung der Handkommunion zunächst Rücksicht genommen, doch in Mainz legt man ihn schlicht herein, indem er durch provokative Jugendliche gegen seine Überzeugung zur Spendung der Handkommunion genötigt wird (vgl. S. 62, 109) – der „Bann“ ist gebrochen. In der Folge rückt Papst Johannes Paul II., der noch in seinem Gründonnerstagsbrief 1980 „Über das Geheimnis und die Verehrung der heiligsten Eucharistie“ entschieden gegen die Praxis der Handkommunion Stellung bezogen hatte (vgl. S. 48f.), auch verbal in relativierenden Äußerungen davon ab; damit entzieht er „Widerständlern aus Gewissensgründen“ wie Kaplan Schallinger „jeglichen kirchenrechtlichen und moralischen Schutz“ (S. 110).

Gegenläufig ist die Entwicklung bei Kardinal Ratzinger/Papst Benedikt XVI. Während der Erzbischof von München und Freising den widerborstigen Jungpriester anfangs noch streng ins Gebet nimmt, seinen „Starrsinn“, seine „Rechthaberei“ in Sachen Handkommunion tadelt (S. 43ff.) und den Einsatz seiner ungeteilten Arbeitskraft als Priester anmahnt, beginnt er langsam „zurückzurudern“, als der Unbeugsame mit Verweis auf den erwähnten Gründonnerstagsbrief des neuen Papstes frische Argumente für die erneute Bekräftigung seines ablehnenden Gewissensentscheids geltend machen kann. Als Präfekt der Glaubenskongregation hat Joseph Ratzinger dann seine ursprüngliche Befürwortung der Handkommunion revidiert. Sein kniender Mundkommunionempfang in dieser Zeit ist durch P. Fidelis Stöckl O. R. C. bezeugt (vgl. S. 115). Mit seinem Motuproprio „Summorum Pontificum“ vom 7. Juli 2007 rehabilitiert Benedikt XVI. die Tridentinische Messe und da¬mit die kniende Mundkommunion. Ab dem Fronleichnamsfest und dem Weltjugendtag in Sydney 2008 spen-det das Oberhaupt der katholischen Kirche das Allerheiligste nur noch in dieser Form. Welch glänzende Bestätigung und nachträgliche Rechtfertigung (vielleicht auch Genugtuung) für den Priester Wilhelm Schallinger, der schon als „kleiner“ Kaplan auf der gottgefälligen Spur war und sie gehalten hat!


GOTT MEHR GEHORCHEN ALS DEN MENSCHEN
Schallingers 1974 getroffene, unwiderrufliche Gewissensentscheidung, den Gläubigen keine Kommunion mehr in die Hand zu spenden, ist nicht nur der roten Faden, der das Buch durchzieht. Sie bestimmt auch seine „gesamte priesterliche Existenz und Zukunft“ (S. 23). In dieser schwierigen Zeit, die er als „vierzigjährige Wüstenwanderung“ erlebt (ebenda), muss er seinen wechselnden Oberhirten Rede und Antwort stehen: Kardinal Döpfner, Kardinal Ratzinger und Kardinal Wetter. Zu deren Ehre sei gesagt, dass sie schließlich alle drei die strikte Weigerung ihres Mitbruders respektieren und nach Möglichkeit mit ihrer Autorität schützen, wobei der liberale ehemalige Moderator des Zweiten Vatikanischen Konzils menschlich gesehen am besten abschneidet. Die umfangreichen Schriftwechsel zwischen Vorgesetzten und Untergebenem, die im Wortlaut wiedergegeben sind, erweisen sich als unschätzbare Zeitdokumente, welche die Heftigkeit, den Ernst, die Leidenschaft des damaligen Ringens um die angemessene Form des Kommunionempfangs widerspiegeln – eine wissenschaftlich noch auszuwertende Fundgrube.

Hierbei ist dem „kleinen“ Kaplan nicht selten eine argumentative Überlegenheit zu bescheinigen. Letztlich ist die ihn bindende Gewissensentscheidung durch keine Macht der Welt umzustoßen, wenn er mit Blick auf die bei der Handkommunion auf den Boden fallenden und zertretenen Partikel schreibt: „Für mich gilt darum analog zum Zweiten Gebot: Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren – Du sollst den Leib des Herrn nicht verunehren! Im Bereich eines göttlichen Gebotes aber hat eine gegenteilige Forderung keinerlei Verbindlichkeit. 'Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen!' (Apg 5,29)“ (Brief an Ratzinger vom 1. Mai 1980, S. 48). Damit beherzigt er einen Leitsatz des 1943 von den Nazis hingerichteten und 2007 von Papst Benedikt XVI. seliggesprochenen österreichischen Widerstandskämpfers Franz Jägerstätter, dem der Autor das Schlusskapitel widmet (S. 124–132). Lebhaft schildert Schallinger Pflichttermine mit den Vorgesetzten: seine Befindlichkeiten, Versuchungen, seine Ratlosigkeit, das Hadern mit seiner Verwegenheit bis hin zur Taktlosigkeit (vgl. S. 48), seine Stoßgebete, seinen inneren Kampf um Gehorsam gegenüber dem Erzbischof oder einer „göttlichen Macht“ (S. 38).

DER PREIS DES GEWISSENS
Der Preis, den der Geistliche Schallinger für das unbeirrbare Festhalten an seinem Gewissensentscheid zahlen muss, ist sehr hoch: Es kostet ihn praktisch jede Möglichkeit einer innerkirchlichen „Karriere“; er sieht sich an den Rand gedrängt, verfemt, ins Zwielicht gesetzt, lächerlich gemacht, von einem Monsignore sogar als irrenhausreif abgefertigt (vgl. S. 114). Dankbar ist er, dass er 14 Jahre als Langzeit-Hilfspriester in der Wallfahrtspfarrei St. Maria-Thalkirchen am Münchner Tierpark wirken kann. Der Diözesanleitung und den „Herren Prälaten des Erzbischöflichen Ordinariats“ (S. 57) ein Dorn im Auge, darf er schließlich ab 1993 im Dekanat Ramersdorf/Perlach bei München zelebrieren und wird als Aushilfe, besonders bei Begräbnisfeiern, eingesetzt. Heute feiert er die tägliche heilige Messe nur noch in seiner kleinen Hauskapelle. Geblieben ist ihm die „Gebetsgemeinschaft Mariensäule“, mit der er seit über 45 Jahren jeden Samstag an der Münchner Mariensäule den Rosenkranz betet.

Von Anfang an ist es ihm verwehrt, Pfarrer zu werden, weil „er sich für den Fall der Übernahme einer Pfarrei bereit erklären muß, Gläubigen, die die Handkommunion wünschen, diese nicht zu verweigern...“ (Brief Ratzingers an den Oberregierungsrat Schlebusch vom 28. Juli 1979, zit. S. 55), erst recht, als er sich auch gegen die „Spendung der Handkommunion durch eine andere beauftragte Person in seinen Gottesdiensten“ sperrt (Antwortschreiben des Stellvertretenden Generalvikars Haringer an einen Gebetsteilnehmer vom 20. September 1993, zit. S. 86), womit wohl Laienkommunionhelfer gemeint sind. In diesem Zusammenhang wird ihm vom Ordinariatsvertreter entgegengehalten, auch die Gläubigen träfen eine „Gewissensentscheidung“ zwischen Hand- und Mundkommunion, die es zu respektieren gelte (vgl. S. 79). Diese Behauptung ist allerdings theologisch unhaltbar.

Kein Geringerer als der damalige Glaubenspräfekt Kardinal Šeper, bei dem Kaplan Schallinger im Rahmen seiner von 243 deutschen Priestern unterschriebenen Petition zur Abschaffung der Handkommunion im deutschen Sprachraum vorstellig wird (die nach einem erfolgversprechenden Auftakt vom Glaubenspräfekten noch im selben Jahr aus unbekannt gebliebenen Gründen zurückgewiesen wurde), erklärt am 2. April 1979 im Gespräch mit ihm: „Ich glaube, daß hier für die Priester eine echte Gewissensfrage besteht. Nicht begreife ich jedoch, wenn die Gläubigen eine daraus machen. Niemand kann wohl sein Gewissen anführen, das ihm gebietet [!], Handkommunion zu verlangen“ (zit. S. 79 u. S. 97). Dieser punktgenaue Satz beleuchtet wie nebenbei den Missstand, wie oberflächlich und leichtfertig heutzutage innerhalb der Kirche das „Gewissen“ oft in Anspruch genommen wird, wo es im Grunde doch eher um Unwilligkeit, Bequemlichkeit oder Mitläufertum geht.

HANDKOMMUNION ODER MUNDKOMMUNION – EINE ABWÄGUNG
Seit der Einführung der Handkommunion in Deutschland durch Papst Paul VI. ist fast ein halbes Jahrhundert vergangen. Die heftigen Auseinandersetzungen um diese folgenschwere „Reform“ vor allem in den 70er und 80er Jahren können heute die meisten Katholiken nicht mehr nachvollziehen. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass vielfach Gespür und Wertschätzung für das Heilige, das Allerheiligste gelitten haben oder verlorengegangen sind, von der auch „normalen“ Gläubigen fremd gewordenen Anbetung Gottes ganz zu schweigen. Damit verknüpft ist die weitverbreitete Leugnung der Realpräsenz Jesu Christi unter der Gestalt des Brotes durch Laien wie durch Kleriker oder die indifferente Ansicht, „dass das nicht so wichtig ist“. Wer in der Hostie nur noch ein Stück profanes Brot sieht, tut sich leichter, es einfach so in die Hand zu nehmen. Warum sollte man ehrfürchtig sein?

Jenseits manch merkwürdigen, unangemessen anmutenden Gebarens (vom schlendernden Gang bis zu hinter dem Rücken verschränkten Händen beim Anstehen) vor dem Kommunionempfang ist festzuhalten und anzuerkennen, dass zahlreiche Gläubige die Handkommunion ehrfürchtig und würdig empfangen. Das daraus abgeleitete Argument, die Form des Empfangs sei nicht entscheidend, auf die innere Haltung komme es an, greift jedoch zu kurz. Der schwerwiegende und letztlich durchschlagende Einwand, dass trotz Umsicht bei der Spendung in die Hand Partikel herunterfallen und verlorengehen können, in denen der Heiland gegenwärtig ist, kann nicht entkräftet werden. Dagegen ist man bei der Mundkommunion mit Patene auf der „sicheren Seite“, die zudem dem Ausdruck und der Haltung des Empfan¬gens näherkommt; wer das nicht mehr „zeitgemäߓ findet, sollte vielleicht in sich gehen und sein persönliches Verhältnis zu Gott/Christus überprüfen oder grundsätzlich das der Kreatur zu ihrem Schöpfer reflektieren (Partner? Auf Augenhöhe?). Außerdem darf der Zusammenhang zwischen äußerer Form und innerer Haltung nicht unbeachtet bleiben: Der Empfang der Hostie in die Hand verleitet viel eher zu mangelnder Ehrfurcht als die Mundkommunion, weil bei Ersterem nicht unterschieden wird von der Art, „wie man gewöhnlich Nahrung berührt und sie sich dem Munde selbst zuführt“ (so Weihbischof Athanasius Schneider im Geleitwort S. 12), also eine heilsame Differenzierung entfällt.

Zurückzuweisen ist das Argument, wer sowieso entschlossen sei, die Hostie zu missbrauchen, benötige dazu nicht die äußere Form der Handkommunion, also könne man diese auch zulassen. Nach derselben Logik könnte man einem Hauseigentümer anraten, künftig auf jedwede Sicherungsmaßnahmen zu verzichten, da ein zum Einbruch bereiter Täter ohnehin einen Weg finden werde, ins Haus zu gelangen. Auch die gern herangezogene, dem Cyrill von Jerusalem (313–386) zugeschriebene mystagogische Katechese, die Anweisungen zum richtigen Empfang der Handkommunion enthält, erweist sich bei näherer Betrachtung als wenig brauchbar, weil die Situation der frühen Kirche nicht einfach auf die heutige übertragbar ist; schon Cyrill, der die „Haltung der Anbetung und Ehrfurcht“ sichergestellt wissen will, warnt, wie Papst Paul VI. Jahrhunderte später, vor der gleichen Gefahr des Partikelverlustes: „Denn was du zugrunde gehen läßt, sollst du so betrachten, als ginge eines deiner Glieder verloren“ (zit. S. 28).

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Unter Anlegung des Maßstabes, dass das Aller-Heiligste das Aller-Höchste ist, lässt sich kein zwingendes Argument zugunsten der Handkommunion vorbringen. Weihbischof Schneider führt aus: „Alle Menschen verteidigen gewissenhaft und mit größter Vorsicht die eigenen Wertgegenstände und kostbaren Schätze. Unser Herr Jesus Christus unter der Gestalt der kleinen konsekrierten Hostie ist mehr wert als alle Schätze auf dieser Erde. Wir müssen folglich die Heilige Kommunion aufs Höchste schützen und verteidigen. … Jeder, der an unseren Eucharistischen Herrn wahrhaft glaubt und Ihn brennend liebt, darf sich nicht an den Zustand der Handkommunion gewöhnen und muss alles, was in seiner Kraft steht, unternehmen, um diesem elenden Zustand abzuhelfen“ (S. 12f.).

In diesem Zusammenhang ist es allerdings unerlässlich, eine wichtige Unterscheidung anzumahnen. Es ist das eine, die Einführung der Handkommunion mit ihren schädlichen Folgen für eine Katastrophe zu halten und, wie Weihbischof Schneider, Abhilfe des „elenden Zustand[es]“ zu verlangen; ein anderes ist es, noch weitergehend die Praxis der Handkommunion grundsätzlich als „gottwidrig“ zu brandmarken, wie Schallinger es tut (S. 22 u. Rückseitentext). Hier ist Widerspruch anzumelden. Mit dieser Zuspitzung schießt der Geistliche im Eifer für die Mundkommunion übers Ziel hinaus und erweist seinem Anliegen auch keinen guten Dienst. Wie schwerwiegend und erschütternd die beschriebenen Folgen auch sein mögen – die Handkommunion an sich ist mitnichten gegen Gott gerichtet, andernfalls wäre die Möglichkeit ihres würdigen, gottesfürchtigen Empfangs von vornherein ausgeschlossen. Dem ist aber keineswegs so. An diesem Punkt scheint der Autor den Pfad seiner eigenen Argumentation zu verlassen: Er selbst rekurriert wiederholt auf die inakzeptablen negativen Begleitumstände der Handkommunion, welche die sittliche Verwerflichkeit erst hervorrufen, wenn er beispielsweise die „fortdauernde[...] Fahrlässigkeit“ (S. 27) im Umgang mit der geweihten Hostie anprangert, womit ja keine Zwangsläufigkeit festgeschrieben, sondern eine korrigierbare „innere Einstellung des Täters gegenüber dem von ihm verwirklichten Tatbestand“ (Wikipedia, Stichwort „Fahrlässigkeit“) impliziert ist. Angemerkt sei auch noch, dass Ausübung von „moralischem“ Druck auf die Kommunikanten in dieser Frage kontraproduktiv wirkt.


AUF DEN WEG ZUR MUNDKOMMUNION
Wie Weihbischof Schneider kann freilich nur einer aus der Tiefe seines Glaubens sprechen und Korrekturen anmahnen. Statt peripherer und meist wenig zielführender „Strukturdebatten“ in der Kirche ist die Frage des angemessenen, Gott geschuldeten Kommunionempfangs tatsächlich ein Feld, auf dem sich konkret Ursachen und Folgen des Niedergangs der nachkonziliaren katholischen Kirche in Deutschland nachweisen – und beheben! – lassen. Es wäre an der Zeit, dass kirchliche Würdenträger, insbesondere Bischöfe, die Konsequenzen aus den schon frühzeitig nach Einführung der Handkommunion erkannten schlimmen Folgen der Sakrilege, des Verlustes von Partikeln, der Verminderung der Ehrfurcht und der Verfälschung des Glaubens ziehen, zur Mundkommunion zurücklenken und das gläubige Volk auf diesem Weg „mitnehmen“. Ein erster Schritt wäre die Wiedereinführung von Kommunionbänken oder zumindest (beweglichen) Kniebänken, um dem bei passender Gelegenheit gern für mündig erklärten Laien tatsächlich die kniende Mundkommunion stressfrei zu ermöglichen, statt ihn zu bevormunden und zur stehenden Handkommunion zu nötigen. In Kirchen, wo Reste von Kniegelegenheiten erhalten geblieben sind, zeigt sich schon heute durchaus nicht selten, dass diese zum Kommunionempfang auch genutzt werden. Flankierend könnten Priester einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie den Gläubigen empfehlen, die kniende Mundkommunion zu praktizieren. Auch die außerordentliche Spendung der Kommunion durch Laien wäre zu überden-ken, gemäß den Worten Papst Johannes Pauls II.: „Die heiligen Gestalten zu berühren und mit eigenen Händen auszuteilen, ist ein Vorrecht der Geweihten...“ (Gründonnerstagsbrief 1980, zit. S. 49). Eine exklusive Handhabung schärft grundsätzlich den ehrfürchtigen Sinn des Volkes Gottes für das Allerheiligste.

Es ist das große Verdienst des Münchner Kurats Wilhelm Schallinger, dass er mit seinem Buch in leicht verständlicher Sprache und dokumentarisch vielfältig belegt eine entscheidende, auf breiter Basis diskussionswürdige Ursache für die Erosion der deutschen Kirche nach dem Zweiten Vatikanum ins Bewusstsein hebt, die viele nicht (mehr) auf dem „Schirm“ haben. Sein mutiges Glaubenszeugnis des Widerstands gegen den innerkirchlichen Zeitgeist und dessen mächtige Repräsentanten, sein geduldiges, auf Gott vertrauendes Verharren in der Wahrheit, seine persönlichen Opfer, insbesondere der Verzicht auf eine „Karriere“ als Preis für den unbeirrbar durchgehaltenen Gewissensentscheid, fordern zu Hochachtung, Dank und Unterstützung seiner „Sache“ heraus: nach je eigenem Vermögen und Platz in der Kirche die Praxis der Handkommunion einzudämmen, um schließlich die vollständige Rückkehr zur Mundkommunion zu erwirken.

Thomas May ist katholischer Religionspädagoge und lebt in Sendenhorst (Münsterland). Dieser Beitrag erschien erstmals in der Zeitschrift „Theologisches“ (Nr. 1 – 2/2018).
Er ist ein Neffe des Kirchenrechtlers Prof. Georg May (Mainz).

kath.net Buchtipp
Das Lamm in Menschenhand
Geleitwort: Bischof Dr. Athanasius Schnei¬der
Von Wilhelm Schallinger.
Patrimonium Verlag 2016, 2. Auflage 2017
135 Seiten, kartoniert,
ISBN: 978-3864170690
Preis: 14,80 €

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