29. März 2018 in Deutschland
Wiesbadener Landtagsabgeordneter: Für die radikalen Islamisten zählen unter die Kuffar (Ungläubige) nicht nur alle Nicht-Muslime, sondern auch Menschen muslimischen Glaubens, die sich nicht vollständig an der Scharia orientieren.
Wiesbaden (kath.net/pm) Gerade bei den Salafisten, Dschihadisten und radikalislamistischen Fundamentalisten gehört das Wort Kuffar (Ungläubige) zu einem häufig benutzten Begriff. Für die radikalen Islamisten zählen darunter nicht nur alle Nicht-Muslime, sondern auch Menschen muslimischen Glaubens, die sich nicht vollständig an der Scharia orientieren. Deshalb ist für mich diese Bezeichnung ein Angriff auf das religiöse Empfinden eines Menschen. Jemanden als Kuffar oder Kafir, also als Ungläubigen abzustempeln, nur, weil er für sich den Glauben anders definiert oder einen anderen Glauben hat, ist diffamierend und beleidigend. Deshalb sollte die Benutzung dieser Bezeichnung juristisch bestraft werden, fordert der hessische Landtagsabgeordnete Ismail Tipi.
Laut dem CDU-Politiker stellt die Beleidigung durch dieses Wort nach §185 StGB eine Straftat dar und gehört zu den sogenannten Ehrenverletzungsdelikten, da sich die Äußerung bemerkbar gegen die Ehre des Opfers richtet. Jemanden zu beleidigen, heißt aber auch ihn zu diskreditieren und diskriminieren. Jemanden als Kuffar zu bezeichnen, ist daher nicht nur eine Beleidigung der betroffenen Person, sondern gilt auch für ganze Volksgruppen oder Religionsgemeinschaften. Die Beleidigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Für Tipi geht es vor allem um gegenseitige Achtung und Respekt, auch unter den Religionsgemeinschaften. In Deutschland hat jeder das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auch das Recht, keiner Religion anzugehören. Jeder kann sein Leben so gestalten, wie er das für richtig hält, solange er dabei nicht gegen Gesetze verstößt. Man kann Menschen mit verschiedenen Glaubensrichtungen als Andersgläubige bezeichnen, aber nicht als Ungläubige. Das ist auch eine Missachtung der anderen Religion. Damit beleidigt man nicht nur den Menschen, sondern stellt indirekt auch die Existenz der anderen Religion in Frage und stellt damit seinen Glauben und seine Religion über alles andere, so Tipi weiter.
Die Beleidigung stellt den Grundtatbestand der Ehrdelikte dar. Dazu gehören Handlungen, welche die Ehre eines anderen verletzen, wie herabwürdigende Äußerungen, Gesten oder Tätlichkeiten. Die Bezeichnung Kuffar gehört für mich in diese Kategorie. Deswegen muss diese Beleidigung gegen einen Einzelnen oder eine ganze Glaubensgemeinschaft ein juristisches Nachspiel haben. Es ist unterste Schublade, wenn Salafisten oder Radikalislamisten alle Menschen, die nicht so denken oder leben wie sie, als Kuffar bezeichnen. Ich fordere daher die zuständigen Ministerien und die Strafbehörden auf, diesen Tatbestand juristisch zu ahnden und die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese pauschale Beleidigungsform endlich unter Strafe gestellt wird, so Tipi abschließend.
Der hessische CDU-Landtagsabgeordnete und Integrationsexperte Ismail Tipi
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