Auflösung von Kloster Altomünster bestätigt

12. April 2018 in Deutschland


Eine Ordensanwärterin ist vorhanden, wird aber nicht anerkannt.


München (kath.net/pem) Das oberste Gericht der Apostolischen Signatur hat die Auflösung des St.-Birgitta-Klosters in Altomünster, Landkreis Dachau, endgültig bestätigt. In einem entsprechenden Dekret aus dem Vatikan, das der Erzdiözese nun vorliegt, wird die bereits im Juni 2017 erfolgte Zurückweisung der Beschwerde der letzten Ordensangehörigen, die im Kloster lebte, Schwester Apollonia Buchinger OSsS, gegen die Auflösung bestätigt. Das in lateinischer Sprache verfasste Dekret hält ausdrücklich fest, dass es im Kloster Altomünster zum Zeitpunkt der Auflösung keine Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen gab und die so bezeichneten Frauen weder gültig zugelassen noch Nonnen aus einem anderen Kloster waren. Mit dem Dekret bestätigt sich erneut, dass eine noch im Kloster wohnende vermeintliche Ordensanwärterin zu keinem Zeitpunkt als solche zu betrachten war und zum Auszug verpflichtet ist.

Das Erzbistum kann sich nun verstärkt auf ein Nutzungskonzept für das ehemalige Kloster und damit verbundene Flächen konzentrieren und die Zukunft Altomünsters als einen kirchlichen Ort entwickeln.


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