2. Mai 2018 in Prolife
CDL-Pressesprecherin Susanne Wenzel: Europaweite Erschütterung im Fall des Alfie Evans, dass gegen den erklärten Elternwillen der Staat und das Medizinwesen in autoriäter Weise Elternrechte absprechen und über die Behandlung des Kindes entscheiden.
Berlin (kat.net/CDL) Alfie Evans (ARchivfoto), dessen Schicksal in den vergangenen Tagen die Menschen europaweit bewegte, ist in den frühen Morgenstunden des 28. April 2018 im Alder-Hey-Kinderkrankenhaus in Liverpool verstorben. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Pressesprecherin Susanne Wenzel Stellung:
Alfie Evans ist in der Nacht zu Samstag, fünf Tage nachdem ihn die Ärzte im Alder Hey Krankenhaus von der künstlichen Beatmung getrennt und jede weitere Behandlung eingestellt hatten, verstorben. Den Eltern war es aufgrund der Entscheidung des Krankenhauses und des Gerichtes nicht möglich, alternative Behandlungen für die nicht ausdiagnostizierte Erkrankung ihres Kindes zu finden.
Nachdem seine Eltern Alfie vor Monaten nach Hause holen wollten, was das Krankenhaus ihnen untersagte, sollte nun auf Initiative von Papst Franziskus, den der Vater Tom Evans um Hilfe gebeten hatte, die weitere Untersuchung und Behandlung von Alfie in der Kinderklinik Bambino Gesu in Rom fortgesetzt werden. Doch das Krankenhaus verhinderte mit Hilfe des Gerichtes die Verlegung des schwerkranken Jungen. Auch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte (EGMR) durch die Eltern brachte keine Wendung. Der EGMR erklärte den Antrag der Eltern für unzulässig, da er keine Rechte und Freiheiten aus der Konvention über die Menschenrechte in Europa verletzt sah.
In der daraufhin entstandenen öffentlichen europaweiten Debatte zeigt sich die deutliche Erschütterung vieler Bürger darüber, dass sich in einem geradezu beispiellosen Fall Staat und Medizinwesen eines europäischen Landes anmaßen, gegen den erklärten Elternwillen über die Behandlung ihres Kindes zu entscheiden und in autoritärer Weise den Eltern die Elternrechte abzusprechen und auch noch aktiv Hilfsangebote einer der führenden Kliniken Europas zu unterbinden.
Die Auseinandersetzung um die Behandlung von Alfie Evans ist ein Fanal, wie elementarste Elternrechte und damit die Grundrechte inzwischen ausgehebelt werden, wenn es um Entscheidungen zwischen Leben und Tod geht.
Der Supreme Court, das höchste britische Gericht, erklärte in seiner Entscheidung am 20. April, dass entsprechend dem Custody of Children Act Elternrechte als nicht absolut anzusehen sind. Das ist durchaus sinnvoll, wenn Gefahr für das Kind von den Eltern ausgeht. Im Falle von Alfie Evans aber stellte die Fürsorge der Eltern zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für den Jungen dar. Das Gericht erklärte weiter, dass Tom und Kate Evans kein Recht haben, über die weitere Behandlung ihres schwerstkranken Kindes zu entscheiden. Das Krankenhaus aber habe im besten Sinne von Alfie entschieden, seine Behandlung einzustellen.
Den Eltern, die ausschließlich das Wohl von Alfie im Blick hatten, zu unterstellen nicht rechtsmündig zu sein und im Sinne ihres Kindes entscheiden zu können, ist ein rechtlicher Dammbruch mitten in Europa, das doch als Garant der Freiheit gelten soll, der zu Recht zum Skandal wird. Der Staat spielt Schicksal über das Leben seiner Bürger, wenn er den erklärten Fürsorgewillen der Eltern, und damit deren elementarstes Grundrecht, wie hier aushebelt und sich an die Stelle der Eltern setzt.
Alfie Evans ist nach Charlie Gard im vergangenen Jahr und Isaiah Haastrup im März nun das dritte Kind, das aufgrund einer auch noch durch Gerichte gestützten Entscheidung der Ärzte gegen den erklärten Elternwillen sterben musste. Und es ist davon auszugehen, dass nur diese drei Fälle öffentlich wurden. Die CDL begrüßt deshalb die Initiative einiger Abgeordneter des britischen Parlaments, ein Gesetz zu verabschieden, das die Elternrechte vor allem in diesem Punkt stärkt. Alfies Law soll künftig schwerkranke Kinder und auch deren Eltern vor einer Allmacht des Staates beschützen, in der Menschenrechte zum Ermessensspielraum werden.
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