Lutherischer Christ, aktives Gemeindemitglied, wird abgeschoben

7. Mai 2018 in Deutschland


SELK-Pfarrer Gottfried Martens: „Ob der Islam zu Deutschland gehört, darüber wird noch heiß diskutiert. Dass Glieder der lutherischen Kirche mit ihrem Verständnis von der Taufe nicht zu Deutschland gehören, ist für manche offenbar schon entschieden.“


Berlin (kath.net) Gottfried Martens, Pfarrer der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Berlin-Steglitz, berichtet auf seinem Facebookauftritt über eine Gerichtsverhandlung, zu der er eines seiner Gemeindemitglieder begleitete. Vor Gericht stellte „ein treues, sehr engagiertes afghanisches Gemeindeglied“ „die Inhalte seines Glaubens sehr schön dar, erklärt, warum für ihn die Zehn Gebote nicht das Wichtigste im christlichen Glauben sind, weil die Zehn Gebote nur unsere Sünde aufdecken und zeigen, wie wichtig es ist, dass Jesus Christus für unsere Sünden am Kreuz gestorben ist und wir diese Vergebung in unserer Taufe bekommen. Doch dann kommt die entscheidende Frage: Er soll seinen Taufspruch nennen und erklären. Nun spielen diese Taufsprüche in unserer Gemeinde und Kirche kaum eine Rolle; das Gemeindeglied kann sich an seinen auch nicht erinnern. Anschließend erkläre ich vor Gericht noch einmal, dass Taufsprüche aus einer ganz anderen theologischen Tradition kommen, in der die Taufe als Symbolhandlung angesehen wird, die dann als Übergabezeremonie für einen Taufspruch überhöht wurde. Dies sei jedoch gerade nicht die theologische Position der lutherischen Kirche. Hier werde die Taufe als wirksames Gnadenmittel begriffen - und sie selber sei wichtig, nicht der dabei genannte Taufspruch.“

Das Gericht entschied, so Martens, dass das Mitglied seiner „Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeitskirche“ in Berlin-Steglitz, nach Afghanistan abgeschoben werden soll. Der lutherische Geistliche zitiert aus der schriftlichen Begründung des Gerichts: Der Kläger erwecke „nicht den Eindruck, eine bewusste Entscheidung für ein Leben als Christ getroffen zu haben“. Martens erläutert dazu: „Wer aus theologischen Gründen, wie in unserer lutherischen Kirche, nicht davon ausgeht, dass sein Glaube Ausdruck einer ‚bewussten Entscheidung‘ ist, sondern Gabe und Wirkung des Heiligen Geistes, hat schon einmal ganz schlechte Karten, weil er damit nicht der staatlich approbierten Gnadenlehre entspricht. Doch dann kommt die Begründung dafür, dass das Gemeindeglied angeblich aus asyltaktischen Gründen konvertiert ist – und der Pastor einen Menschen, der nur aus asyltaktischen Gründen konvertiert ist, auch noch getauft und damit seine Dienstpflichten massiv verletzt hat.“

Das Gericht schrieb in seiner Begründung weiter, so zitiert Martens: „Besonders gravierend erscheint, dass der Kläger seinen Taufspruch nicht einmal ansatzweise referieren konnte. Gerade von jemandem, der den überwiegenden Teil seines Lebens islamisch-religiös geprägt worden ist, wäre zu erwarten, dass er das Sakrament der Taufe ernst und wichtig nimmt, wozu selbstverständlich auch gehört, sich den Spruch einzuprägen, der den christlichen Weg fortan begleiten soll.“ Der Geistliche der SELK moniert: „Ja, das steht tatsächlich in einer Urteilsbegründung eines deutschen Gerichts: Eine Richterin widerspricht öffentlich der vom Pastor des Asylbewerbers in der Gerichtsverhandlung vorgetragenen Tauflehre und verkündigt öffentlich die Häresie, dass man das Sakrament der Taufe durch das Auswendiglernen eines Bibelspruches ‚ernst und wichtig nimmt‘.“ Martens erläuterte dazu weiter: Römisch-katholische und orthodoxe Christen nähmen also nach Einschätzung des Gerichtes „von vornherein ihre Taufe nicht ernst, weil sie erst gar keinen Taufspruch haben. Der deutsche Staat maßt sich in Gestalt einer Richterin an, theologische Positionen als verbindlich zu beschreiben, die der Lehre der lutherischen Kirche schlichtweg widersprechen. Wer nicht der staatlich approbierten Lehre von der Taufe als Übergabezeremonie für einen Taufspruch zustimmt, der gehört dann eben auch nach Afghanistan in den Tod geschickt. Wer das lutherische Verständnis der Taufe als Wiedergeburt vertritt und eben darum seine Taufe als tägliches Sterben und Auferstehen mit Christus ernst nimmt, der muss, mit den Worten unseres Innenministers, nun ‚mehr Härte‘ zu spüren bekommen. Der Staat bestimmt, was der rechte Glaube ist – und wer sich dem nicht fügt, muss die Konsequenzen am eigenen Leibe spüren.“

Pfarrer Martens schließt seine Ausführungen mit der Bemerkung: „Ob der Islam zu Deutschland gehört, darüber wird noch heiß diskutiert. Dass Glieder der lutherischen Kirche mit ihrem Verständnis von der Taufe nicht zu Deutschland gehören, ist für manche offenbar schon entschieden.“

Der auch durch das Fernsehen bekannte Geistliche in seiner Gemeinde in Berlin-Steglitz bereits über 1.000 Menschen mit Flüchtlingshintergrund getauft, vor allem Flüchtlinge aus dem Iran und aus Afghanistan. Die „Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche“ (SELK) ist eine lutherische Kirche altkonfessioneller Prägung, ihr Sitz in Hannover, derzeit ist Hans-Jörg Voigt Bischof. Die SELK ist kein Mitglied der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD).

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