„Die Antwort des Papstes ist völlig unverständlich“

8. Mai 2018 in Kommentar


Eucharistie für Protestanten? – „Über Kirchenrecht und Praxis der Katholischen Kirche wird nicht dadurch entschieden, dass eine Mehrheit einer Bischofskonferenz dafür stimmt.“ Gastkommentar von Willem Jacobus Kardinal Eijk/National Catholic Register


Utrecht-Vatikan (kath.net/National Catholic Register/pl) kath.net dankt dem „National Catholic Register“ für die freundliche Erlaubnis, diesen Text des Erzbischofes von Utrecht (Niederlande) in voller Länge übersetzen und veröffentlichen zu dürfen. Übersetzung © kath.net/Petra Lorleberg

Die Deutsche Bischofskonferenz stimmte mit großer Mehrheit für Richtlinien, wonach ein Protestant, der mit einem Katholiken verheiratet ist, die Eucharistie empfangen kann, nachdem er eine Reihe von Bedingungen erfüllt hat: Er muss eine Gewissensprüfung mit einem Priester oder mit einer anderen pastoral verantwortlichen Person durchgeführt haben; er muss den Glauben der katholischen Kirche bestätigt haben und er muss „die schwere geistliche Notlage“ beenden und „die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen“ wollen.

Sieben Mitglieder der deutschen Bischofskonferenz stimmten gegen diese Richtlinien und suchten die Meinung einiger Dikasterien der Römischen Kurie. Die Folge war, dass eine Delegation der deutschen Bischofskonferenz in Rom mit einer Delegation der Römischen Kurie, darunter der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, sprach.

Die Antwort des Heiligen Vaters, die der Delegation der Deutschen Bischofskonferenz durch den Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre gegeben wurde, nämlich dass die Bischofskonferenz die Entwürfe erneut diskutieren und versuchen sollte, möglichst ein einstimmiges Ergebnis zu erzielen, ist völlig unverständlich. Lehre und Praxis der Kirche hinsichtlich der Verwaltung des Sakraments der Eucharistie für die Protestanten ist vollkommen klar. Der Kodex des Kirchenrechts sagt dazu: „Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind.“ [CIC / 1983, can. 844 § 4 (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (CCC) Nr. 1400)]

Dies gilt also nur für Notfälle, besonders bei Todesgefahr.

Interkommunion ist prinzipiell nur mit orthodoxen Christen möglich, weil die Ostkirchen – obwohl sie nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen – wahre Sakramente haben und vor allem aufgrund ihrer apostolischen Sukzession ein gültiges Priestertum und eine gültige Eucharistie (CCC Nr. 1400, CIC / 1983 can. 844, § 3). Ihr Glaube an das Priestertum, an die Eucharistie und auch an das Sakrament der Buße ist dem der katholischen Kirche gleich.

Protestanten teilen jedoch nicht den Glauben an das Priestertum und die Eucharistie. Die meisten deutschen Protestanten sind Lutheraner. Lutheraner glauben an die Konsubstantiation, was die Überzeugung beinhaltet, dass neben dem Leib oder Blut Christi auch Brot und Wein vorhanden sind, wenn jemand sie empfängt. Wenn jemand Brot und Wein empfängt, ohne dies zu glauben, sind Leib und Blut Christi nicht wirklich anwesend. Außerhalb dieses Moments, in dem sie empfangen werden, bleiben nur Brot und Wein übrig, und der Leib und das Blut Christi sind nicht gegenwärtig.

Offenkundig unterscheidet sich die lutherische Lehre der Konsubstantiation wesentlich von der katholischen Lehre der Transsubstantiation, die den Glauben beinhaltet, das, was unter der Gestalt von Brot und Wein empfangen wird – selbst wenn es jemandem verabreicht wird, der nicht an Transsubstantiation glaubt und sogar außerhalb der eigentlichen Eucharistiefeier–, bleibt der Leib oder das Blut Christi und ist nicht mehr die Substanz von Brot und Wein.

Wegen dieser wesentlichen Unterschiede sollte die Kommunion nicht einem Protestanten gereicht werden, sogar wenn er mit einem Katholiken verheiratet ist, denn der Protestant lebt nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche und teilt daher nicht ausdrücklich den Glauben an ihre Eucharistie. Die Unterschiede zwischen dem Glauben an die Konsubstantiation und dem der Transsubstantiation sind so groß, dass man wirklich verlangen muss, dass jemand, der die Kommunion empfangen will, ausdrücklich und formell in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche eintritt (außer im Falle der Todesgefahr) und auf diese Weise seine Annahme des Glaubens der katholischen Kirche einschließlich der Eucharistie ausdrücklich bestätigt. Eine private Gewissensprüfung mit einem Priester oder einer anderen Person mit pastoraler Verantwortung gibt keine ausreichenden Garantien dafür, dass die betreffende Person den Glauben der Kirche wirklich akzeptiert. Wenn man sie [die Eucharistie] annimmt, kann man nur eines tun: in volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche eintreten.

Die Richtlinienentwürfe der deutschen Bischofskonferenz legen nahe, dass es nur wenige Fälle von mit Katholiken verheirateten Protestanten gibt, die durch die Anwendung dieser Richtlinien die Kommunion empfangen möchten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Zahlen in der Praxis im Allgemeinen zunehmen werden. Wenn Protestanten, die mit Katholiken verheiratet sind, andere Protestanten sehen, die mit Katholiken verheiratet sind und die die Kommunion empfangen, dann werden sie denken, dass sie dasselbe tun können. Und am Ende werden sogar Protestanten, die nicht mit Katholiken verheiratet sind, die Eucharistie empfangen wollen. Die allgemeine Erfahrung mit dieser Art von Anpassung ist, dass die Kriterien schnell erweitert werden.

Nun hat der Heilige Vater der Delegation der Deutschen Bischofskonferenz mitgeteilt, dass sie die Vorschläge für ein Pastoralpapier, unter anderem zur Kommunionspendung, erneut diskutieren und versuchen muss, Einstimmigkeit zu finden. Einstimmigkeit über was? Falls alle Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz, nachdem sie erneut darüber gesprochen haben, einstimmig beschließen, dass Protestanten, die mit einem Katholiken verheiratet sind, die Kommunion empfangen können (etwas, das nicht passieren wird), wird dies dann die neue Praxis in der katholischen Kirche in Deutschland werden – obwohl es im Gegensatz zum Kirchenrecht und zum Katechismus der Katholischen Kirche steht? Über das Kirchenrecht und die Praxis der Katholischen Kirche, die auf ihrem Glauben basieren, wird nicht dadurch entschieden und wird sich dadurch auch nicht verändern, falls eine Mehrheit einer Bischofskonferenz dafür stimmt, nicht einmal dann, falls die Abstimmung einstimmig ausfällt.

Was der CIC und der Katechismus der Katholischen Kirche sagen, hätte die Reaktion des Heiligen Vaters sein müssen, der als Nachfolger des heiligen Petrus „das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen" ist (Lumen Gentium Nr. 23). Der Heilige Vater hätte der Delegation der Deutschen Bischofskonferenz klare Anweisungen geben müssen, die auf der klaren Lehre und Praxis der Kirche beruhen. Er hätte auf dieser Grundlage auch der lutherischen Frau antworten sollen, die ihn am 15. November 2015 fragte, ob sie die Kommunion mit ihrem katholischem Ehemann empfangen könne und sagte, dies sei nicht akzeptabel, anstatt zu unterstellen, dass sie die Kommunion aufgrund ihrer Taufe empfangen könne in Übereinstimmung mit ihrem Gewissen. Dadurch, dass keine Klarheit geschaffen wird, entsteht unter den Gläubigen eine große Verwirrung und die Einheit der Kirche ist gefährdet. Dies gilt auch für Kardinäle, die öffentlich homosexuelle Beziehungen segnen wollen, was der auf der Heiligen Schrift basierenden Lehre der Kirche diametral entgegengesetzt ist, wonach die Ehe nach der Schöpfungsordnung nur zwischen einem Mann und einer Frau besteht.

Wenn ich bedenke, dass die Bischöfe und vor allem der Nachfolger Petri es versäumen, das in der Heiligen Überlieferung und in der Heiligen Schrift enthaltenen Glaubensbekenntnis treu und in Einheit zu bewahren und zu vermitteln, kann ich nicht umhin, an Artikel 675 des Katechismus der Katholischen Kirche zu denken:

„Die letzte Prüfung der Kirche

Vor dem Kommen Christi muß die Kirche eine letzte Prüfung durchmachen, die den Glauben vieler erschüttern wird. Die Verfolgung, die ihre Pilgerschaft auf Erden begleitet, wird das „Mysterium der Bosheit" enthüllen: Ein religiöser Lügenwahn bringt den Menschen um den Preis ihres Abfalls von der Wahrheit eine Scheinlösung ihrer Probleme.“

+ Willem Jacobus Kardinal Eijk
Erzbischof von Utrecht, Niederlande
Utrecht, 5. Mai 2018

Willem Jacobus Kardinal Eijk, Erzbischof von Utrecht (Niederlande)



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