15. Mai 2018 in Prolife
Katholiken sollten nach ihrem Gewissen entscheiden, ob der umfassende Lebensschutz in der irischen Verfassung aufgehoben werden soll, behauptet die ACP, die zum internationalen Netzwerk von Helmut Schüllers Pfarrer-Initiative gehört.
Dublin (kath.net/LSN/jg)
Eine Gruppe irischer Priester hat in einer Stellungnahme am 4. Mai die katholischen Wähler der Insel aufgefordert, beim Referendum über den umfassenden Lebensschutz in der Verfassung nach ihrem Gewissen abzustimmen.
Wir wollen niemand sagen, wie er abstimmen soll, heißt es wörtlich in der Stellungnahme der Association of Catholic Priests (ACP), die dem internationalen Netzwerk von Helmut Schüllers Pfarrer-Initiative angehört.
Einleitend betonen die Verfasser, dass sie die Lehre der Kirche über die Heiligkeit des Lebens vom Beginn bis zum Ende und das Recht aller Menschen auf Leben vollinhaltlich unterstützen.
Das Leben sei komplex, häufig würden Situationen auftreten, die grau und nicht schwarz oder weiß seien und einen sensiblen, nicht wertenden, pastoralen Zugang verlangen würden. Als unverheiratete Männer ohne Kinder seien sie auch nicht in der besten Position, um in irgend einer Form dogmatisch zu diesem Thema Stellung zu nehmen, schreiben die Priester der ACP weiter.
Sie empfehlen daher den Katholiken, sich genau über die Abstimmung und die möglichen Konsequenzen einer Ja oder Nein Stimme zu informieren und dann nach ihrem Gewissen abzustimmen.
Die ACP verurteilt in ihrer Stellungnahme weiters Auftritte von Lebensschutzgruppen während oder nach der heiligen Messe. Unter den gläubigen Katholiken, die zur Messe gehen gebe es eine große Vielfalt an Meinungen zu dieser Abstimmung. Deshalb hält es die ACP für unpassend und taktlos, wenn Personen auftreten würden, die sich gegen die Aufhebung des 8. Verfassungszusatzes aussprechen. Manche würden es sogar für einen Missbrauch der Eucharistiefeier betrachten, heißt es in der Stellungnahme.
Die Wähler der Republik Irland stimmen am 25. Mai über die Aufhebung des 8. Verfassungszusatzes ab. Dieser garantiert das Recht auf Leben für ungeborene Kinder.
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