Knalleffekt: Vatikan lehnt erneut DBK-Interkommunionshandreichung ab!

5. Juni 2018 in Aktuelles


Glaubenskongregation schreibt DBK-Chef Marx, dass das Dokument zur Eucharistiezulassung evangelischer Ehepartner nicht zur Veröffentlichung reif sei - UPDATE: kath.net dokumentiert Originalbrief-Kopie! - Kardinal Marx ist "überrascht"


Vatikan (kath.net) Der Vatikan lehnt auch nach dem Gespräch von Kardinal Marx und Kardinal Woelki und einigen anderen deutschen Bischöfen in Rom das umstrittene Dokument der Deutschen Bischofskonferenz zum gemeinsamen Eucharistieempfang in konfessionverbindenden Ehen ab. Dies teilte der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis F. Ladaria, dem DBK-Vorsitzenden Reinhard Kardinal Marx, in einem offiziellen Schreiben (in deutscher Sprache) mit. Das Schreiben ist mit 25. Mai datiert. Erzbischof Ladaria erklärt Marx, dass er sowohl am 11. Mai als auch am 24. Mai mit Papst Franziskus darüber gesprochen habe. Nach den Gesprächen möchte er mit „ausdrücklicher Zustimmung" des Papstes einige Punkte zur Kenntnis bringen.

Zuerst werden „die vielfältigen ökumenischen Bemühungen der Deutschen Bischofskonferenz“ gewürdigt. Doch habe laut dem Schreiben das Gespräch am 3. Mai 2018 aufgezeigt, dass der Text der Handreichung eine Reihe von Fragen aufwirft, die von erheblicher Bedeutung seien. „Der Heilige Vater ist deshalb zu der Auffassung gekommen, dass das Dokument nicht zur Veröffentlichung reif ist.“ Ladaria bezieht sich auf das Dokument „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie. Eine pastorale Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz“.

Der Präfekt der Glaubenskongregation nennt in dem Schreiben drei „wesentliche Gründe“ für die Ablehnung“. Es handle sich bei der Frage der Kommunionzulassung von evangelischen Christen in konfessionsverschiedenen Ehen um ein Thema , das den Glauben der Kirche berühre und von weltkirchlicher Relevanz sei. Außerdem habe die Frage „Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften“, die nicht zu unterschätzen seien. Wörtlich wird dann Punkt 3 wie folgt zitiert: „Das Thema betrifft das Recht der Kirche, vor allem die Auslegung von can. 844 CIC. Weil es diesbezüglich in manchen Teilen der Kirche offene Fragen gibt, wurden die zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls bereits beauftragt, eine baldige Klärung dieser Fragen auf weltkirchlicher Ebene herbeizuführen. Insbesondere scheint es angebracht, das Urteil über das Vorliegen einer „drängenden schweren Notlage“ dem Diözesanbischof zu überlassen.“

Ausdrücklich wies Ladaria noch darauf hin, dass es dem Heiligen Vater ein großes Anliegen sei, „dass in der Deutschen Bischofskonferenz der Geist bischöflicher Kollegialität lebendig“ bleibt.

UPDATE 18.30: Marx reagiert!

Kardinal Reinhard Marx ist über das Schreiben aus Rom offensichtlich wenig erfreut. Über seinen Pressesprecher teilte er am Montag am Abend mit: "Der Brief des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. Mai 2018 hat den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, heute Abend (4. Juni 2018) erreicht. Beim Gespräch am 3. Mai 2018 in Rom wurde den dort teilnehmenden Bischöfen gesagt, dass sie ‚im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung‘ finden sollten. Der Vorsitzende ist deshalb überrascht, dass noch vor dem Finden einer solchen einmütigen Regelung jetzt dieses Schreiben aus Rom eingegangen ist. Der Vorsitzende sieht auch nach dem Brief weiteren Gesprächsbedarf innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auch im Ständigen Rat und in der Herbst-Vollversammlung, aber auch mit den entsprechenden Römischen Dikasterien und dem Heiligen Vater selbst.“


UPDATE 17.45 Uhr: Da inzwischen verschiedene Übersetzungen des Schreibens kursieren, dokumentiert kath.net den Brief von Erzbischof Ladaria/ Glaubenskongregation, an den DBK-Vorsitzenden Kardinal Marx zur DBK-Handreichung in deutscher Originalsprache



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