8. September 2018 in Schweiz
SBK beschließt bei Vollversammlung in St. Gallen, dass Anzeigepflicht bei sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld auf Fälle mit erwachsenen Opfern ausgeweitet wird - Basler Bischof Gmür neuer Vorsitzender der Schweizer Bischofskonferenz.
St. Gallen (kath.net/ KAP/KATH.CH)
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat ihre Richtlinien im Umgang mit Vorwürfen von sexuellem Missbrauch verschärft. Kirchliche Amtsträger sind nun auch bei erwachsenen Opfern verpflichtet, bei Verdacht auf ein Offizialdelikt den Fall der staatlichen Justiz zu melden, teilten SBK-Vertreter bei einer Pressekonferenz im Rahmen der Bischofskonferenz-Vollversammlung in St. Gallen mit. In Fällen mit minderjährigen Opfern gab es bereits bisher eine solche Meldepflicht. Bei erwachsenen Betroffen wurde jedoch nur dann Anzeige erstattet, wenn das Opfer sich damit einverstanden erklärte, erklärte der Basler Bischof Felix Gmür, der in St. Gallen auch zum künftigen neuen Vorsitzenden der Schweizer Bischofskonferenz gewählt wurde.
Die diözesanen Fachgremien zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Kontext forderten diese ausgeweitete Anzeigepflicht schon lange, sagte Gmür vor Journalisten am Mittwoch. Opfervertreter hätten hingegen davor gewarnt, dass dies von Missbrauch in der Kirche betroffene Menschen davon abhalten könnte, sich überhaupt zu melden. Den Bischöfen ist jedoch die Vertuschungsgefahr zu groß, wie Bischof Gmür erklärte: "Es hilft den Opfern nicht, wenn die Fälle nicht der Justiz gemeldet werden, und es ist auch eine Gefahr für künftige Opfer." Außerdem habe der Staat Möglichkeiten der Untersuchung, die die Kirche nicht habe - er könne etwa eine Hausdurchsuchung anordnen oder auch einen Laptop durchsuchen. Schon vor dieser Verschärfung und Präzisierung der Anzeigepflicht habe man Opfer sexueller Übergriffe und Täter ermutigt, selbst Anzeige zu erstatten.
Jacques Nuoffer, Präsident der Westschweizer Opfervertretergruppe Sapec, zeigte sich auf Anfrage des katholischen Nachrichtenportals "kath.ch" sehr zufrieden mit der Entscheidung der Bischofskonferenz. Sapec habe sich schon seit 2014 für eine Anzeigepflicht auch bei erwachsenen Opfern eingesetzt. Wichtig sei, unterstrich Nuoffer, dass den Opfern verständlich gemacht werde, dass es sich dabei um eine Maßnahme handle, die weitere Missbräuche verhindern soll. Die Justiz sei zudem verantwortlich dafür, dass die Privatsphäre der Opfer gewährleistet bleibe.
Die Schweizer Bischofskonferenz veröffentlichte in St. Gallen auch ihre jährlichen Zahlen zu Meldungen von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld. Demnach hat es 2017 mit 65 Meldungen einen markanten Anstieg im Vergleich zu den beiden Vorjahren (jeweils 24) gegeben. Die SBK führt dies u.a. auf verschiedene Initiativen zurück, bei denen - zum Beispiel im Rahmen einer Bußfeier in Sitten Ende 2016 - Opfer aufgerufen wurden, sich zu melden. Ein weiterer Grund sei auch vermehrte Berichterstattung über einen von der Kirche eingerichteten Entschädigungsfonds, an den sich auch Opfer verjährter Übergriffe wenden können. Zudem seien sexuelle Übergriffe in Kirchen zuletzt wieder verstärkt Thema in den Medien gewesen.
Von den 65 im Jahr 2017 gemeldeten Fällen von sexuellen Übergriffen liegen 56 laut SBK 30 Jahre und länger zurück. Das gilt auch für den Großteil aller exakt 283 Fälle - von sexuell gefärbten Äußerungen, Gesten oder Avancen bis in zu Taten wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung - die den Angaben zufolge im Zeitraum seit 2010 in allen Schweizer Diözesen zusammen gemeldet worden sind. Bei rund zwei Drittel davon sind die Opfer Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gewesen. Täter waren demnach überwiegend Priester, Ordensgeistliche, Diakone oder andere männliche Kirchenangestellte, etwa zehn Prozent waren Ordensfrauen oder Laientheologinnen. Die meisten Fälle fanden vor 1990 statt und sind juristisch verjährt.
Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten
© 2018 www.kath.net