29. Oktober 2018 in Aktuelles
Politikprofessorin Barbara Zehnpfennig im Christ in der Gegenwart: Wenn Demokratie nicht zuletzt das freie Handeln im öffentlichen Raum bedeutet, so wird die verhüllte und das heißt auch die entpersonalisierte Frau dieses Rechts beraubt.
Passau (kath.net) Die Frauenverachtung, die in dem islamischen Vermummungsgebot liegt, macht zudem vor den nichtmuslimischen Frauen nicht halt. Wenn eine anständige Frau sich verhüllt, müssen alle unverhüllten Frauen als unanständig gelten. Es ist dann kein Wunder, wenn sie als Freiwild betrachtet werden. Das erläutert die Passauer Politikprofessorin Barbara Zehnpfennig in der in Freiburg erscheinenden Wochenzeitschrift Christ in der Gegenwart. Die Frau gelte im Islam als Besitz des Mannes, und sein Zugriffsrecht ist laut Koran uneingeschränkt.
Außerdem erläuterte Zehnpfennig den entscheidenden Unterschied zwischen der christlichen und der muslimischen Regulierung der Sexualmoral: Das Christentum erwartet von beiden Geschlechtern ein geläutertes Verhalten zu ihrer Sexualität. Im Islam hingegen soll sich die Frau verhüllen und sich damit in der Entfaltung ihrer Personalität einschränken, um dem Mann die Anstrengung zu ersparen, sich selbst zu beherrschen. Hier zeige sich eine Ungleichbehandlung der Geschlechter, die mit unseren Menschenrechten die Rechte für den Menschen und nicht für ein Geschlecht sind unvereinbar ist.
Auch den Vergleich zwischen islamischem Kopftuch und der Bekleidung von Nonnen gehe nach Einschätzung der Politikprofessorin völlig fehl, denn Nonnen stellen eine kleine Minderheit von Frauen dar, die selbst entscheiden, ihr Leben ganz Gott zu widmen. Doch nach streng islamischen Maßstäben sollten alle Frauen ein Kopftuch oder eine noch weitergehende Verhüllung tragen, dies sei auch keine freie Entscheidung, sondern sie werden dazu gezwungen.
Link zum Beitrag im Christ in der Gegenwart in voller Länge: Die islamische Vollverschleierung - Kein Grundrecht auf Burka.
Symbolbild: Muslimische Frauen im Ganzkörperschleier
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