Fünf Juristen stellen Strafanzeigen gegen alle 27 deutschen Bistümer

30. Oktober 2018 in Deutschland


Passauer Rechtswissenschaftler Holm Putzke kritisiert, dass noch keine Staatsanwaltschaft kirchliche Akten beschlagnahmt habe, obwohl viele Fälle noch nicht verjährt seien.


Passau (kath.net/pl) Anzeige gegen Unbekannt wegen sexuellem Missbrauch erstatteten fünf Juristen bei den Staatsanwaltschaften aller 27 katholischen Bistümer in Deutschland. Das berichtete der „Bayrische Rundfunk“. Mit ihrer Strafanzeige fordern die Juristen um den Passauer Rechtswissenschaftler Holm Putzke die Staatsanwaltschaften dazu auf, aktiv zu ermitteln, ob in den Diözesen noch Missbrauchstäter gefunden werden können. Noch habe keine Staatsanwaltschaft kirchliche Akten beschlagnahmt, kritisieren die Juristen, obwohl nach Einschätzung Putzkes viele Fälle noch nicht verjährt seien. Grund für die Anzeige sei der Anfangsverdacht, der sich aus der Missbrauchsstudie ergebe, die die deutsche Bischofskonferenz vor kurzem veröffentlicht hat. Putzke kritisierte nach Auskunft des „Bayrischen Rundfunks“, dass immer wieder versucht worden sei, „die Dinge möglichst unter dem Teppich zu belassen“. Zwar gebe es „vereinzelt Verurteilungen“, doch sei die Kirche „eine mächtige Institution“. Viele der Opfer hätten bis heute nicht gewagt, an die Öffentlichkeit zu gehen. Doch stehe kirchliches Recht nicht über weltlichem Recht, erinnerte Putzke

Die Juristen haben die Anzeigen in Verbindung mit dem „Institut für Weltanschauungsrecht“ auf den Weg gebracht, das Institut scheint der Giordano-Bruno-Stiftung nahe zu stehen und setzt sich für eine sogenannte „säkulare Rechtspolitik“ ein. Das Institut spricht in seiner Pressemeldung von „sechs renommierten Juraprofessoren“, die die Strafanzeigen gestellt haben. Die Strafrechtsprofessoren kritisieren im begleitenden Schreiben, „wie zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit (bislang) mit dem alarmierenden Anfangsverdacht schwerer Verbrechen umgehen“. Dies sei in den USA anders, wo wegen des Missbrauchsskandals bereits strafrechtliche Ermittlungen laufen. Allerdings sei auch in Deutschland die Rechtslage eindeutig, es gebe „für die Kirche und ihre Priester keine grundsätzlichen Ausnahmen von der Strafverfolgung wie etwa bei der Immunität von Parlamentariern oder Diplomaten“. Die möglicherweise drohenden Verjährungen zwängen zu schnellem Handeln.

 

 

 


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