Lebensrecht: Ein weiterer Schritt der UN zum „Recht auf Abtreibung“

15. November 2018 in Prolife


Das Thema Menschenrechte wird belastet durch menschenverachtende Forderungen. Treiber sind nicht zuletzt die Vereinten Nationen. Gastbeitrag von Felix Honekamp


Berlin (kath.net/„Papsttreuer Blog“) Stellen Sie sich bitte vor, Sie stünden der Verwirklichung eigener Lebensziele eines anderen Menschen im Wege. Also sowas wie: Sie behindern die Karriere eines anderen, oder sie beeinflussen seine sonstige Selbstverwirklichung auf andere Art und Weise negativ. In diesem Fall würde man zu prüfen haben, inwieweit Ihre Einflussnahme tatsächlich besteht und inwieweit sie von Ihnen zu verantworten und rechtmäßig ist.

Anders gesagt: Beeinflussen Sie den anderen unrechtmäßig oder nicht? Im ersteren Fall sind Gerichte dafür zuständig über die Konsequenzen zu entscheiden. Die könnten Ihnen dann beispielsweise eine weitere Einflussnahme bei Strafandrohung verbieten.
Sie müssen weg!

Das alles ist abstrakt aber vermutlich trotzdem eingängig: Wenn ich jemand anderem schade, dann muss ich dafür haften. Abstrakter wird es aber dann, wenn man den Fall annimmt, dass Ihre reine Existenz negative Auswirkungen auf einen anderen Menschen hat. Nimmt man dann weiter an, dass Sie dafür verantwortlich wären und sich an dem Zustand aber nichts ändern ließe … dann müsste man zu dem Schluss kommen, die einzige Möglichkeit zur Auflösung dieses Konflikts läge in der Vernichtung Ihrer Existenz. Tut mir leid, aber Sie müssen dann weg!
Menschenverachtung im Meschenrechtsausschuss

Klingt unglaublich, unmenschlich, gar menschenverachtend? Nichts anderes hat gerade der UN-Menschenrechtsausschuss beschlossen. Der hatte nämlich den gemeinhin als Zivilpakt bekannten „Internationalen Pakt über politische und bürgerliche Rechte“ hinsichtlich des Artikels 6, in dem es um das Recht auf Leben geht, überprüfen lassen. Und das menschenverachtende Ergebnis – jedenfalls wenn Sie wie ich die obige Beschreibung für menschenverachtend halten: Das Recht des ungeborenen Menschen auf Leben wird dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter untergeordnet.

Man geht sogar noch weiter: In dem als „General Comment 36“ zusammengefassten Ergebnis hat man am 30.10.18 ebenfalls entschieden, die Gewissensfreiheit von Ärzten und Krankenschwestern in dieser Hinsicht als „Hürde“ zu klassifizieren, die überwunden werden sollte. Ein Arzt also, der aus Gewissensgründen keine Abtreibung vornehmen will, wird damit ins Unrecht gesetzt; was in sich logisch ist, da er sich ja mit seiner Weigerung dem Selbstbestimmungsrecht, dass durch das ungeborene Leben eingeschränkt wird, entgegensetzt. Pervers aber logisch.

Soft Law – aber mit Folgewirkung

In gewisser Weise handelt es sich bei diesem Beschluss um sogenanntes „Soft law“: Die Entscheidung hat keinen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung der UN-Mitglieder, werden aber als „Richtlinien“ für nationale Gesetzgebungen anerkannt. Darüber hinaus ist der Menschenrechtsausschuss ein “Quasi-Justizorgan” der Vereinten Nationen, das Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der Möglichkeiten der UN “ahndet”. Das wiederum bedeutet nichts anderes, als dass Staaten, die sich dem widersetzen zukünftig auf der Anklagebank sitzen werden, weil sie dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen keinen ausreichenden Stellenwert einräumen.

Es ist also nur eine Frage der Zeit bis staatliche Institutionen mit dem Verweis auf diesen Beschluss des sogenannten „Menschenrechtsausschusses“ die eigene Gesetzgebung anzupassen gedenken. Gerade in Westeuropa muss man die meisten Regierungen dazu nicht lange bitten, denen das Lebensrecht Ungeborener sowieso ein Dorn im Auge ist.

Zeugnis geben

Nun stehen wir als Christen wieder mal vor der Herausforderung Zeugnis abgeben zu müssen: Wir müssen – bei allem Verständnis für Schwangerenkonflikte – klarstellen, dass das Selbstbestimmungsrecht einer Schwangeren nicht über dem Lebensrecht eines ungeborenen Menschen stehen kann. Wir müssen klarstellen, dass sich die UN mit diesem Beschluss ins Unrecht setzt. Wir müssen, wenn es soweit ist, zivilen Ungehorsam leisten, um zu verhindern, dass derartiges Unrecht Gesetzgebung wird. Es geht nicht um – vergleichsweise – Kleinigkeiten wie Steuerbelastungen oder Sozialgesetzgebung.

Es geht um das fundamentale Recht eines jeden Menschen auf Leben. Hier einzuknicken wäre ein Versagen der Gläubigen und der Kirche. Auch die ist immer wieder aufgefordert, in diesem Thema eindeutig Stellen zu beziehen und sich von den Vereinten Nationen zu distanzieren (ich habe leider die Position des deutschen Vertreters im Ausschuss, Andreas B. Zimmermann, nicht eruieren können). Man ist in diesen Tagen schnell mit Pauschalforderungen bei der Hand, aber eines sollte man sich schon fragen: Wollen wir als Deutsche wirklich einer internationalen Organisation angehören, die eine solche „Rechtsauffassung“ vertritt?

Schweigen ist keine Option

Es ist an der Zeit, das eigene Gewicht in die Waagschale zu werfen und mit einem Verlassen des Menschenrechtsausschusses zu drohen und klarzustellen, dass sich unser Land einer solchen Auffassung niemals anschließen wird. Ich bin wenig optimistisch, dass unsere Politikerkaste sich zu einem solchen Schritt wird durchringen können; schon alleine deshalb nicht, weil sie in überwältigender Mehrheit seit Jahrzehnten gegen das Lebensrecht Ungeborener kämpfen. Das kann aber nicht bedeuten, dass wir als Christen uns nicht in den Weg stellen.

Die UN verkommt zu einer Unrechtsorganisation, die Partikularinteressen von Lobbygruppen bedient: Das muss gesagt und zu jeder Möglichkeit weiter verdeutlicht werden. Das wird uns vermutlich den Vorwurf des Fundamentalismus einhandeln, man wird uns als Nationalisten und (Rechts-)Extremisten beschimpfen. Aber Schweigen, wenn Ungeborene nicht nur getötet werden, sondern dieses Töten als Recht fixiert wird, ist keine Option.


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