„Deutsche Bischöfe überschritten klar ihre lehramtliche Kompetenz“

12. Dezember 2018 in Weltkirche


„Manche Bischöfe sind liberal, d.h. nachlässig und gleichgültig in der Glaubenslehre, während sie gegenüber rechtgläubigen Katholiken sich hyperautoritär aufspielen und nur mit Drohungen durchsetzen können.“ Von Gerhard Kardinal Müller/LifeSiteNews


Vatikan (kath.net) kath.net dankt Kardinal Gerhard Ludwig Müller und Maike Hickson/LifeSiteNews für die freundliche Erlaubnis, die Stellungnahme des emeritierten Präfektes der Glaubenskongregation zu Äußerungen von Bischof Felix Genn (Münster), dessen Unterstützung der DBK-Handreichung und seiner Behauptung, dass man als Seelsorger niemandem die Heilige Kommunion verweigern könne, im deutschen Originaltext des Kardinal veröffentlichen zu dürfen.

Bischöfe würden ihre Autorität untergraben, wenn sie Gehorsam fordern für Verstöße gegen das natürliche Sittengesetz und falsche Lehren in Glaubens- und Sittenfragen. Offenbar hatte der frühere Erzbischof von Washington, Theodore McCarrick, von Seminaristen und Priestern unsittliche Handlungen verlangt, indem er seine Macht zu Belohnungen oder Bestrafungen missbrauchte. Es ist nicht nur eine Facette am Missbrauchsskandal, sondern der Grund der Unfähigkeit mit ihm fertig zu werden, dass man seine Quelle im Zusammenbruch der Sexual-Moral nicht sehen und sich weigert, diesen Sumpf auszutrocknen. Genau so schlimm wäre es, wenn ein Bischof mit Berufung auf den „religiösen Gehorsam“, dem ihm die Priester und Gläubigen seines Bistums schulden (Lumen gentium 25) von ihnen in Verkündigung und Pastoral eine Abweichung von der „Wahrheit des Evangeliums“ (Gal 2,14) verlangen würde. In diesem Falle ist jeder Katholik und besonders jeder Seelsorger wie Paulus gegenüber Petrus in der Pflicht, „ihm offen entgegenzutreten, weil er sich ins Unrecht gesetzt hat“ (Gal 2,11). Leider haben wir nicht nur „Seelsorger“ von der Statur des hl. Paulus. Manche Bischöfe sind liberal, d.h. nachlässig und gleichgültig in der Glaubenslehre, ja geradezu relativistisch, während sie gegenüber den rechtgläubigen Katholiken sich hyperautoritär aufspielen und sich nur mittel Drohungen und Strafen durchsetzen können. Dahinter steht die Verweltlichung der Kirche. Hier verstellen die politisch-ideologischen Kategorien von „modern“ und „konservativ“ den Blick auf die Unterscheidung von orthodoxer und häretischer Alternative in der Darlegung und Verteidigung des katholischen Glaubens.

Die hl. Kommunion kann nur ein getaufter Christ würdig empfangen, der in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche in ihrem Glaubensbekenntnis (= der Lehre), ihren Sakramenten und dem Papst und den Bischöfen steht. Dazu kommt auch die Versöhnung mit Gott und der Kirche im Falle einer schweren Schuld mittels des Bußsakramentes oder der vollkommene Reue mit dem Vorsatz, bei nächster Gelegenheit, seine Sünden einem Priester zu beichten.

Mit der theologisch schlecht ausgearbeiteten Handreichung für den Kommunionempfang von evangelischen Ehepartnern, wie die Glaubenskongregation mit Zustimmung von Papst Franziskus feststellt, haben deutsche Bischöfe klar ihre lehramtliche Kompetenz überschritten. Es kann auch nicht dem Gewissen des Katholiken oder nicht katholischen Christen überlassen werden, ob er die Kommunion im katholischen Sinn empfangen will oder ob er der hl. Kommunion eine lutherische oder humanistische (d.h. ein Gemeinschaftsgefühl erzeugende) Auffassung zugrunde legt. Kirchliche und sakramentale Communio sind unteilbar, es sei denn, die Bischöfe wollen die Kirche entsakramentalisieren. In einem Kulturchristentum ohne die geschichtliche Offenbarung entfallen alle diese Bedingungen. Die Kirche wird zu einem menschlichen Verein mit gefühlsreligiösen Zügen und sozialem Engagement, die Dogmen werden zu Metaphern inhaltsloser Transzendenz, die Sakramente zu Symbolen der Inklusion aller in die eigene Sentimentalität.

Die Diener Christi als Bischöfe und Priester sind nur Verwalter der Geheimnisse Gottes (1 Kor 4,1). Ihnen ist der „Dienst der Versöhnung aufgetragen und Christus ist es, der durch sie handelt“ (2 Kor 5, 20). Dem, der recht vorbereitet ist und die Sakramente im katholischen Sinn versteht und empfangen will, können sie diese nicht verweigern. Aber sie haben auch zu prüfen, ob die volle kirchliche Gemeinschaft des Empfängers gegeben ist und die Bereitschaft, sie im Sinne des katholischen Glaubens zu erbitten. Der einzelne darf auch nicht provokativ an die Kommunionbank treten, ohne sich vorher zu prüfen, ob er die richtige Disposition besitzt und ob er den Glauben der Kirche zur ekklesialen und sakramentalen Kommunion sich zu eigen macht. Allein schon der menschliche Anstand und der Respekt vor einem anderen Glauben hält jeden Menschen davor zurück, die Riten einer anderen Religion sich anzueignen ohne ihren sie tragenden und ausdrückenden Sinn zu akzeptieren, d.h. ohne sich dieser Gemeinschaft voll anzuschließen. Ein guter Seelsorger wird versuchen, einen Skandal bei der hl. Kommunion zu meiden und er dürfte auch nicht sein Wissen aus der Beichte benutzen, um eine Person in schwere Sünde öffentlich zu überführen. Aber er wird die Glaubenslehre der Kirche gütig und bestimmt erklären. Er ist aber nicht durch göttliches Recht verpflichtet, einem Nichtkatholiken die hl. Kommunion zu reichen und schon gar nicht kann er durch eine bischöfliche Anordnung rein kirchlichen Rechtes zu einer Handlung verpflichtet werden, die die Sakramentalität der Kirche verletzt und verdunkelt. Ein Bischof, der gegen Priester, die ihm zurecht in diesem Fall nicht gehorchen, Strafmaßnahmen erteilt, missbraucht seine apostolische Vollmacht schwer und muss sich vor einem höheren kirchlichen Gericht des Papstes verantworten. Hier müssten aber die objektiven Kriterien gelten, während subjektive Absprachen hinter den Kulissen zwar einzelne Spieler um die Macht im Augenblick bevorteilt, aber die Autorität des Lehramtes insgesamt und des Papstes im Besonderen nachhaltig untergräbt.

Archivvideo: Der emeritierte Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller im ´Kirche in Not´-Interview über Christenverfolgung



Archivfoto Kardinal Müller (c) Bistum Regensburg


© 2018 www.kath.net