Zürich will Marsch fürs Läbe verbieten – Veranstalter wehren sich

18. Dezember 2018 in Prolife


Veranstalter: „Öffentliche Sicherheit Zürichs war durch keinen der bisherigen Märsche fürs Läbe gefährdet“. Jährlich bewillige Zürich Dutzende Demonstrationen. Es sei ein Skandal, dass gerade ein Bekenntnismarsch für menschliches Leben verboten werde


Zürich (kath.net/Marsch fürs Läbe) Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich hat den Veranstaltern des 10. Marsch fürs Läbe die Durchführung eines Bekenntnismarsches zum Lebensrecht untersagt. Der Anlass vom 14. September 2019 dürfe „aus sicherheitspolizeilichen Überlegungen“ nur an dezentraler Lage und als stehende Veranstaltung durchgeführt werden. Dagegen hat das Organisationskomitee (OK) des Marsches Einsprache beim Stadtrat erhoben.

Für die Durchführung des Marsches, der von verschiedenen christlichen Organisationen getragen wird, hatte das OK bereits am 11. Juli 2018 ein Gesuch bei der Stadtpolizei eingereicht. Beantragt worden war ein Bekenntnismarsch durch die Zürcher Innenstadt mit Kundgebung auf dem Münsterhof. Ein Programm also, das dank effizienter Arbeit der Stadtpolizei in dieser Art bereits mehrmals erfolgreich durchgeführt werden konnte.

Am 2. Oktober 2018 teilte die Stadtpolizei den Veranstaltern jedoch den abschlägigen Entscheid des Sicherheitsdepartements mit. Dieses sei nur mit einer stehenden Veranstaltung einverstanden. „Die Durchführung einer Demonstration kommt aus sicherheitspolizeilichen Überlegungen nicht in Frage“, heisst es im Schreiben der Polizei. Auch das Gesuch für die Kundgebung auf dem Münsterhof beurteilte das Sicherheitsdepartement negativ und schlug mit dem Turbinenplatz einen deutlich weniger besuchten Platz im Kreis 5 als Alternative vor.

Am 22. Oktober 2018 reichte das OK ein weiteres optionales Gesuch ein und erklärte sich damit einverstanden, den Marsch auf dem Turbinenplatz durchzuführen, „unter der Voraussetzung, dass uns im Kreis 5 ein Bekenntnismarsch erlaubt wird“. Per Verfügung vom 19. November 2018 lehnte das Sicherheitsdepartement auch das optionale Gesuch ab.

Mit Berufung auf die verfassungsmässig garantierte Versammlungs-, und Meinungsäusserungs- sowie auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit hat das OK des Marsches nun am 10. Dezember 2018 beim Zürcher Stadtrat Einsprache gegen diese Verfügung erhoben. Dass ein Marsch durch Zürich verboten ist, sorgt bei den Veranstaltern für Unverständnis. „Was viele Jahre möglich war, soll nun verboten sein?‟, fragt OK-Präsident Daniel Regli. „Von 2010 bis 2015 fand der Marsch in Zürich regelmässig statt. Die öffentliche Sicherheit Zürichs war durch keinen der bisherigen Märsche fürs Läbe gefährdet“, so Regli. Jährlich würden in Zürich Dutzende von Demonstrationen bewilligt. Dass jedoch gerade ein Bekenntnismarsch für menschliches Leben verboten werden, sei ein Skandal.


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