Konflikt zwischen Erzbischof Lackner und Bistum Gurk

14. Februar 2019 in Österreich


Ordinariatskanzler Ibounig spricht von einer "vertrauenszerstörenden Maßnahme" und einer "Brüskierung der Diözesanleitung" und ortet "höchstes Risiko".


Klagenfurt (kath.net)
Die Diözese Gurk ist über eine Maßnahme von Erzbischof Lackner, dem derzeitigen Visitator der Diözese Gurk, verstimmt. Der Grund ist, dass Lackner eine zusätzliche Anwaltskanzlei beauftragt habe, um in den Ermittlungsakt in Graz Einsicht zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt ja derzeit gegen den früheren Bischof Alois Schwarz wegen des Verdachts der Untreue. Die Diözese Gurk hatte allerdings schon zuvor eine Kanzlei beauftragt. Die Anwälte von Lackner haben sich bei der Staatsanwaltschaft als Rechtsvertreter des Bistums Gurk präsentiert und laut Medienberichten nicht offengelegt, dass sie Bischof Lackner vertreten. Das Bistum spricht hier von klarer Kompetenzüberschreitungen durch Lackner, ortet "höchstes Risiko" und spricht von einer vertrauenszerstörenden Maßnahme. Die Staatsanwaltschaft selbst möchte beiden Akteneinsicht geben.

Heidi Zikulnig, die Sprecherin von Lackner, erklärte gegenüber der "Kleinen Zeitung" dazu, dass der Auftrag an die Anwälte nichts mit Misstrauen zu tun habe. Es gehe dem Erzbischof um eine "rasche und umfassende Sachverhaltsdarstellung". Für den Klagenfurter Ordinariatskanzler Jakob Ibounig werde laut einem Bericht der Kleinen-Zeitung damit aber der Visitationsauftrag aus Rom überschritten. Die getroffene Maßnahme bedeute für ihn vielmehr, dass sich der Visitator selbst an die Stelle des mutmaßlich Geschädigten, also des Bistums setzte. Laut Ibounig werde es damit sicher leichter, mögliche Täter zu schützen. Der Ordinariatskanzler spricht von einer "vertrauenszerstörenden Maßnahme" und einer "Brüskierung der Diözesanleitung" und ortet "höchstes Risiko".

Foto Erzbischof Lackner (c) Erzdiözeze Salzburg/Sulzer


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