Warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist

2. März 2019 in Weltkirche


Wenn die Vorwürfe der Anklage richtig sein sollten, müssten innerhalb von zehn Minuten zehn unwahrscheinliche Dinge passiert sein - Ein fairer Geschworenenprozess sei für Pell wohl nicht möglich gewesen, schreibt George Weigel.


Melbourne (kath.net/jg)
Der katholische Autor und Papstbiograph George Weigel hat in einem Beitrag für das US-Magazin National Review zusammengefasst, warum der Schuldspruch gegen Kardinal George Pell nicht haltbar ist. (Siehe Link am Ende des Artikels)

Weigel weist zunächst darauf hin, dass er mit Pell seit vielen Jahren befreundet ist. Nach der Aufhebung der Nachrichtensperre im Februar könne der bereits im Dezember 2018 erfolgte Schuldspruch von Kardinal Pell analysiert werden.

Im ersten Prozess gegen Pell habe die Verteidigung die Anschuldigungen der Anklage zerlegt und die Unzulänglichkeiten der polizeilichen Untersuchung offen gelegt. Die Geschworenen stimmten mit zehn zu zwei Stimmen für einen Freispruch des Kardinals. Nach australischem Recht müssen die Geschworenen zu einer einstimmigen Entscheidung kommen. Gelingt dies nicht, muss der Prozess wiederholt werden.

Im Rahmen des zweiten Verfahrens stellte die Verteidigung fest, dass zehn unwahrscheinliche Dinge innerhalb von zehn Minuten passiert sein müssten, falls die Vorwürfe der Anklage stimmen sollten, denen zufolge Kardinal Pell zwei Chorknaben nach einer Sonntagsmesse in der St. Patrick’s Kathedrale von Melbourne sexuell missbraucht haben soll.

• Pell müsste seine jahrzehntelange Praxis, Gläubige nach der Messe außerhalb der Kathedrale zu begrüßen, unterbrochen haben.
• Er müsste die Sakristei alleine betreten haben, ohne seinen Zeremoniär und ohne den Mesner.
• Der Zeremoniär, der Pell immer begleitete um ihm beim Ablegen der Messgewänder in der Sakristei behilflich zu sein und der dort auch seine eigene liturgische Kleidung ablegte, müsste verschwunden sein.
• Der Mesner, der für die Sakristei verantwortlich war, müsste ebenfalls verschwunden sein.
• Der Mesner konnte auch nicht zwischen dem Altarraum und der Sakristei hin und her gegangen sein, um Messbücher und liturgische Gefäße zu verstauen, wie es seine Aufgabe und lang geübte Praxis war.
• Die Ministranten müssten ebenfalls verschwunden sein, an Stelle dem Mesner beim Aufräumen des Altarraums zu helfen.
• Die Priester, die mit Pell konzelebriert hatten, waren nach der Messe ebenfalls nicht in der Sakristei, um ihre Messgewänder abzulegen.
• Mindestens 40 Personen ist es nicht aufgefallen, dass zwei Chorknaben die Prozession nach der Messe verlassen haben.
• Zwei Chorknaben haben die Sakristei betreten und dort Messwein getrunken. Sie wurden von Pell zur Rede gestellt und sexuell missbraucht – während die Sakristeitür offen war und der Erzbischof seine Messgewänder trug.
• Die missbrauchten Chorknaben sind durch zwei versperrte Türen in den Chorraum gelangt ohne dass es jemand bemerkt hat und haben an einer Probe teilgenommen. Niemand hat gefragt, warum sie zehn Minuten zu spät waren.

Einer der beiden Kläger starb vor Prozessbeginn. Er hatte seiner Mutter gesagt, dass er nie missbraucht worden ist. Während des Prozesses hat niemand die Anschuldigungen des anderen Klägers bestätigt. Die Aussagen der ehemaligen Chorknaben, der erwachsenen Chormitglieder, des Chorleiters und seiner Assistenten, des Zeremoniärs und des Mesners würden folgendes zeigen: Niemand habe gesehen, dass die beiden Chorknaben die Prozession nach der Messe verlassen hätten, niemand der sich in der Nähe des angeblichen Missbrauchs aufgehalten hat, habe irgendetwas gemerkt. In der Sakristei hätte auch nichts passieren können, ohne dass es jemand aufgefallen wäre.

Die Geschworenen hätten Pell einstimmig für schuldig befunden. Beobachter hätten ihm mitgeteilt, dass der Richter angesichts der Entscheidung überrascht gewesen sei, schreibt Weigel.

Angesichts des Ergebnisses des ersten Prozesses und des Medienrummels sei ein fairer Geschworenenprozess nicht möglich gewesen, fährt er fort. Der Justizminister des Bundesstaates Victoria habe das zugegeben und eine Änderung der Prozessordnung vorgeschlagen, damit in Fällen wie diesem nicht Geschworene sondern einen Richter entscheiden könnten.

Kardinal Pell werde in die Berufung gehen. Diese werde von einem Gremium erfahrener Richter beurteilt. Das Gremium kann zu dem Ergebnis kommen, dass das Urteil aufgrund der Beweislage nicht haltbar ist. Die Verurteilung Pells wäre dann aufgehoben. Im Sinne des Kardinals und der Glaubwürdigkeit der australischen Justiz hoffe er, dass die Richter die richtige Entscheidung treffen, schreibt Weigel abschließend.


Link zum Artikel von George Weigel in der National Review (englisch):

Why the Case against Cardinal George Pell Doesn’t Stand Up


Video - Befragung von Kardinal Pell durch die Polizei in Rom - Oktober 2016





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