7. März 2019 in Weltkirche
Früherer Präfekt der Glaubenskongregation: Pell sei ohne Beweise schuldig gesprochen worden, hier zeige sich, wie das Rechtssystem in der öffentlichen Mainstreammeinung korrumpiert wird.
Vatikan (kath.net/pl) Wenn es keinen Beweis gibt, kann man eine Person nicht zu 50 Jahren Festungshaft verurteilen. Das sagte der emeritierte Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, dem National Catholic Register, in Bezug auf den umstrittenen Schuldspruch von Kardinal George Pell wegen angeblichem sexuellem Missbrauch von zwei Jungen in der Sakristei der St. Patrick´s Kathedrale in Melbourne 1996 und 1997.
Niemand habe den angeblichen Missbrauch miterlebt, obwohl er immerhin an einem öffentlichen Ort der Kathedrale stattgefunden haben soll, nicht etwa in einem Privathaus, erinnerte Müller. Er glaube nicht, dass so etwas hier ohne Zeugen passieren könne, denn unmittelbar nach einer Messe seien in einer Kirche normalerweise noch viele Personen anwesend.
Die Anschuldigungen gegen Pell seien ohne Beweis und gegen alle Wahrscheinlichkeit, sagte Müller dem National Catholic Register. Hier offenbare sich ein Verständnis von Gerechtigkeit, das bis in die Zeit von Heinrich VIII. zurückreicht" und das zeige, wie das Rechtssystem in der öffentlichen Mainstreammeinung korrumpiert wird.
Wie viele andere könne er bei Pell keine Schuld erkennen.
Archivfoto Kardinal Müller (c) Bistum Regensburg
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