Erzbischof begrüßt slowakisches Nein zu Istanbul-Konvention

2. April 2019 in Weltkirche


Bischofskonferenz-Vorsitzender Zvolensky: An Frauen verübte Gewalt "in welcher Form auch immer unzulässig und verabscheuenswert", bei Frauenschutz jedoch "Genderideologie unterzuschieben unannehmbar"


Bratislava (kath.net/KAP) Der Vorsitzende der Slowakischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislav Zvolensky, hat einen vom Parlament in Pressburg mehrheitlich gefassten Beschluss begrüßt, dass die Istanbul-Konvention des Europarates nicht ratifiziert wird. Der Nationalrat forderte zuvor am Freitag in einer von 101 der 150 Abgeordneten unterstützen Resolution die Regierung auf, im Ratifizierungsprozess nicht voranzuschreiten. Das Kabinett habe darüber hinaus "dem Europarat mitzuteilen, dass die Slowakei nicht beabsichtigt, Vertragspartner des Abkommens zu werden", berichteten slowakische Medien über den Parlamentsbeschluss.

Er halte die Entscheidung des Nationalrats für richtig, denn die "ideologische Belastung dieses Dokuments" berge in sich "mehrere ernste Risiken", vor denen auch die höchsten Vertreter der christlichen Kirchen in der Slowakei gewarnt hätte, hielt Zvolensky in einer ersten Reaktion fest. An Frauen verübte Gewalt "in welcher Form auch immer" sei "unzulässig und verabscheuenswert". Niemand könne sie tolerieren und man müsse "jeder Anstrengung entwickeln ihr Einhalt zu gebieten", betonte der Pressburger Erzbischof. Das Thema Frauenschutz sei jedoch "so ernst, dass Versuche in ihrem Rahmen die Genderideologie unterzuschieben unannehmbar" seien, so der Bischofskonferenz-Vorsitzende.

Er sei erfreut, dass sich die Slowakei der Ratifikation nicht anschließe, und hege die Hoffnung, "dass die slowakische Gesetzgebung beim legitimen Versuch des Schutzes der Frau vor Gewalt nicht dem internationalen Druck erliegt und die unwandelbare Wahrheit über die Identität von Mann und Frau nicht verlässt".

Das als "Istanbul-Konvention" bekannte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Die Konvention mit 81 Artikeln - unter anderem zu häuslicher Gewalt, Zwangsverheiratung, Stalking und weiblicher Genitalverstümmelung - wurde von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarats mit Ausnahme von Russland und Aserbaidschan unterzeichnet, bisher aber nur von rund 30 Mitgliedstaaten ratifiziert und durchgesetzt. Österreich hat die Konvention bereits im Jahr 2013 ratifiziert, Deutschland und die Schweiz im Jahr 2017.

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