Niederlande lassen abgetriebene Kinder ins Melderegister aufnehmen

2. Mai 2019 in Prolife


Eine Gesetzesänderung erlaubt die Eintragung aller totgeborenen Kinder, unabhängig von Alter oder Todesursache.


Amsterdam (kath.net/LSN/jg)
Seit Februar 2019 ist es in den Niederlanden möglich, totgeborene Kinder in das Melderegister eintragen zu lassen. Eine Frau, die ihre Abtreibung bereut, hat diese Möglichkeit genutzt, um ihr abgetriebenes Kind eintragen zu lassen.

Das ist möglich, weil das Gesetz die Eintragung jedes tot geborenen Kindes erlaubt, unabhängig von dessen Alter oder der Todesursache. Der Name des Kindes scheint gemeinsam mit Informationen über die Eltern in der offiziellen Liste der in den Niederlanden registrierten Personen auf.

Die Mutter des abgetriebenen Kindes hatte sich an einen Anwalt gewendet, nachdem sie von der Gesetzesänderung erfahren hatte. Sie hoffte, dass die Eintragung ihres Kindes ein positiver Schritt in ihrem Trauer- und Heilungsprozess sein könnte. Der Anwalt stellte fest, dass die Bestimmung abgetriebene Kinder nicht ausschließt.

Das Gesetz ermögliche die Anerkennung und Wertschätzung der tot geborenen Kinder. Es werfe aber auch die Frage auf, wie mit dem ungeborenen Leben verfahren werde, einschließlich der Abgetriebenen, sagte der Anwalt in einem Zeitungsinterview.

Der niederländische Lebensschützer Kees van Helden weist auf die Paradoxie in der Rechtslage hin. Wenn abgetriebene Kinder ins Personenstandsregister aufgenommen werden können, dann sei Abtreibung die Tötung menschlicher Personen, sagte er gegenüber LifeSiteNews.



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