„Das Beichtgeheimnis ist unantastbar – Beichte ist ein heiliger Raum“

11. Juni 2019 in Weltkirche


Vorsitzender der Bischofskonferenz von Costa Rica wehrt sich gegen Überlegungen des Staates, katholische Priester zum Bruch des Beichtgeheimnisses zu zwingen, wenn sie in der Beichte Kenntnis von Missbrauch erhalten.


San José (kath.net/pl) „Das Beichtgeheimnis ist unantastbar.“ Die Beichte sei ein heiliger Raum. Darauf wies José Rafael Quirós, Erzbischof von San José und Präsident der Bischofskonferenz von Costa Rica, hin. Zuvor hatte Carlos Alvarado, Präsident des zentralamerikanischen Landes, die Legislative dazu aufgefordert, mögliche gesetzgeberische Maßnahmen zu erörtern, um katholische Priester unter Androhung von Geldstrafen zu zwingen, den Behörden mitzuteilen, wenn sie in der Beichte Kenntnis von sexuellem Missbrauch und von Pädophilie hören. Betroffen wären sowohl die Beichten von Erwachsenen, die als Täter in Frage kommen, wie auch von Kindern, die davon berichten, Opfer von Missbrauch geworden zu sein. Das berichtete „Eco Católico“, das offizielle Wochenblatt der katholischen Kirche von Costa Rica.

Erzbischof Qierós wies darauf hin, dass die Beichte eines der sieben Sakramente ist, „in denen sowohl Jesus Christus persönlich wie auch die Kirche handelt. Diese Handlungen gehen direkt ins Herz der Person.“ Das Bekenntnis in der Beichte „ist ein Moment, in dem der Mensch weiß, dass er sein Gewissen für Gott öffnet“. Das Sakrament der Buße sei „heilig, es gehört Gott, es ist unantastbar“. Deshalb bittet Erzbischof Quirós darum, in diesem Zusammenhang den Stand der Religionsfreiheit in Costa Rica zu prüfen. Außerdem betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, dass sich ein Priester, der das Beichtgeheimnis bricht, die Exkommunikation zuzieht.

Der Rechtsanwalt José Miguel Villalobos erläuterte, dass dies Grundfragen des staatlichen Rechts beträfe. Auch Anwälte, Psychologen und Journalisten stünden unter einer beruflichen Schweigepflicht. Würde dies gestrichen, „kann dies dazu führen, dass Menschen auch beim Anwalt oder beim Psychologen nicht mehr offen sprächen“.

Der Priester Manuel Enrique Chavarría fragte, wann genau er sich eigentlich dazu überwinden sollte, das Beichtgeheimnis zu brechen: Dann, wenn ihm ein Opfer davon erzählt? „Falls das ein privates Gespräch ist, wie können wir den Vorwurf loswerden, dass wir jemanden ohne weitere Beweise verleumderisch denunzieren?“ Ein Priester könne anders wirken, sagte der Pfarrer und erinnerte an den Fall eines Mannes, der 2014 ein Mädchen vergewaltigt und dann sie und ihren Partner getötet hatte. Als der Täter diese Tat in der Beichte gestand, bat ihn der Priester, sich der Polizei zu stellen und begleitete ihn auf die Polizeistation.

„Eco Católico“ zitierte außerdem einen Abgeordneten, der eigentlich für diese Aufweichung des Beichtgeheimnisses ist, aber einräumte, dass ein Priester im Beichtstuhl eventuell die beichtende Person nicht kennt oder erkennt und deshalb auch keinen Namen weitergeben kann.


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