13. Juni 2019 in Österreich
Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht in Einladungen zur Jagd an Politiker keinen Anfangsverdacht gegeben
St. Pölten (kath.net/KAP) Die Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht gegen den St. Pöltner Bischof Alois Schwarz wegen Einladungen zur Jagd an Politiker. Daher wird es auch keine Anklage geben. Das berichtete am späteren Mittwochnachmittag die Tageszeitung "Die Presse". Ein entprechendes Schreiben sei dieser Tage beim Anwalt des St. Pöltner Bischofs eingegangen. Diözesansprecherin Katharina Brandner bestätigte gegenüber der "Presse" und in Folge gegenüber "Kathpress" den Erhalt und den Inhalt des Schreibens der Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Gegen Schwarz waren Vorwürfe im Zusammenhang mit dessen Einladungen zur Jagd auf das bischöfliche Mensalgut Gurk-Klagenfurt erhoben worden. Er hatte diese als Kärntner Bischof, der er bis 2018 war, an Politiker und Wirtschaftstreibende adressiert.
Noch im Laufen sind Ermittlungen wegen möglicher Untreue bzw. ob es ein (Finanz)Vergehen im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Wohnung gegeben hat. Bischof Schwarz blicke auch dem Ausgang dieser Ermittlungen zuversichtlich entgegen und kooperiere eng mit den Behörden, so Brandner gegenüber "Kathpress".
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Pressefoto Bischof Schwarz (c) Diözese St. Pölten/Moritz Schell
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