19. Jänner 2004 in Weltkirche
Katholische und evangelische Pfarrer müssen Verbrechen nicht anzeigen
Frankfurt am Main (kath.net/idea)
Ein Geistlicher ist auch dann an seine Schweigepflicht gebunden, wenn er in der Beichte von einem schweren Verbrechen, etwa einem Mord, erfährt. Das hat der katholische Kirchenrechtler Prof. Rüdiger Althaus (Paderborn) klargestellt. Das Beichtgeheimnis gilt ausnahmslos und generell; es ist gegenüber jedermann strikt einzuhalten, sagte er gegenüber der Frankfurter Rundschau. Geistliche beider Konfessionen seien auch nach staatlichem Recht von der Pflicht zur Anzeige geplanter Verbrechen ausgenommen und hätten vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Zur Frage, wie sich ein Pfarrer verhalten müßte, wenn er in der Beichte von einem geplanten Mord erfährt, sagte Althaus: Er müßte den potentiellen Täter in jedem Fall davon abzubringen versuchen und ihm klarmachen: Das darfst du nicht. Der Priester könne dem Beichtenden unter Umständen die Lossprechung von Sünden verweigern, denn diese setze zwingend seine Reue voraus. Im übrigen könne man nur etwas beichten, was bereits geschehen sei. Deshalb sei zu prüfen, ob die Ankündigung eines Mordes wirklich im Rahmen einer Beichte geschieht. Hintergrund für das Interview ist der Fall des ehemaligen katholischen Pfarrers von Eichenzell, der offenbar wissentlich einen mutmaßlichen Mörder über Monate im Pfarrhaus beherbergte. Der Beschuldigte und sein mutmaßlicher Mittäter stehen im Februar in Fulda vor Gericht. Sie sollen vor fünf Jahren die 89jährige Karola Schmidt ermordet haben. Die Polizei hatte die Angeklagten mit Hilfe der Gentechnik ermittelt. Althaus sagte dazu: Da ich den Fall nicht kenne, kann ich nur spekulieren, daß der Betreffende zu einem Geständnis bei der Polizei bewogen werden sollte. Natürlich müsse ein Geistlicher auf einen Straftäter einwirken, sich abgesehen von der Beichte auch der weltlichen Gerichtsbarkeit zu stellen. Im September hatte sich der inzwischen von Eichenzell nach Kassel gewechselte 52jährige Pfarrer auf Wunsch des Fuldaer Bischofs Heinz-Josef Algermissen beurlauben lassen.
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