1. Oktober 2019 in Deutschland
Bayrischer Rundfunk: Die Mutter hat Anspruch auf Elternassistenz, trotzdem kam es zu diesem Alptraum jeder Mutter Behörde weist die Vorwürfe zurück - VIDEO
München (kath.net) Nach der Geburt gab das Jugendamt den kleinen Fabian für zwei Monate in eine Pflegefamilie, weil man davon ausging, dass die Münchner Rollstuhlfahrerin nicht fähig sein wird, ihr Kind zu betreuen. Über diesen Vorgang berichtet der Bayrische Rundfunk in einem TV-Beitrag. Die Mutter R. B. hatte während der Schwangerschaft zwar den Antrag für Kostenübernahme für Elternassistenz bei der zuständigen Behörde gestellt. Denn vom Gesetz her steht ihr die Kostenübernahme für die Einstellung von Pflegekräften zu, die sie bei der Versorgung ihres Kindes unterstützen. Doch zunächst wusste sie bis zu Fabians Geburt nicht, ob sie diese Hilfe gewährt bekommt.
Der BR berichtet: Der Schock: Die Behörden gehen davon aus, dass sie ihren Sohn zu Hause nicht ohne Hilfe versorgen kann. Deshalb gibt ihn das Jugendamt in die Obhut einer Pflegefamilie. Andere Möglichkeiten sind laut Behörden kurzfristig nicht umsetzbar. Mutter und Kind werden getrennt.
Der TV-Sender stellt die Frage: Was ist wichtiger? Dass ein Kind bei seiner Mutter bleibt, auch wenn sie behindert ist oder ob alle Formalitäten bei den Behörden geklärt sind?
Bayrischer Rundfunk - Münchner Rollstuhlfahrerin musste ihr Baby abgeben
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