Abgesagte Abtreibung: Arzt wollte Ausfallshonorar eintreiben

16. Oktober 2019 in Prolife


In der Nacht vor der angesetzten Abtreibung hat sich die junge Schwangere umentschieden und sagte morgens die Abtreibung ab. Daraufhin bekam sie vom Abtreibungsarzt eine Rechnung über 500 Euro Ausfallshonorar.


Passau (kath.net) In der Nacht vor der angesetzten Abtreibung hat sich die junge Schwangere umentschieden, sie wollte keine Abtreibung mehr vornehmen lassen. Den auf 13 Uhr am Folgetag angesetzten Termin sagte sie gleich frühmorgens telefonisch ab. Daraufhin verklagte sie der Abtreibungsarzt vor dem Amtsgericht Passau um Ausfallshonorar. Darüber berichtete die „Passauer Neue Presse“ und konnte sich die Bemerkung nicht verkneifen: „. Das ist kein zynischer Fall aus einem Jura-Lehrbuch. Das ist Realität, verhandelt im Passauer Amtsgericht.“ Der Arzt stellte fest, es gehe ihm dabei nicht „primär ums Finanzielle“. Die Höhe seiner Honorarforderung orientierte sich ungefähr an der Höhe des von Krankenkassen bezahlten Honorars für Abtreibungen.

Der Richter schlug dann einen Vergleich in Höhe von 200 Euro vor, die die junge Frau an eine vom Kläger ausgesuchte Organisation zahlen sollte. Der Anwalt der jungen Frau äußerte dagegen „massive moralische Bedenken“. Dem Arzt erschien die Höhe nicht ausreichend. Dann einigten sich die beiden Parteien auf den Betrag, außerdem übernimmt der Arzt drei Fünftel der Gerichtskosten, die Beklagte zwei Fünftel, so die PNP.

Die „Bunte“ berichtete, dass der Richter auch allgemein darauf hingewiesen hat, dass Ausfallshonorare für Ärzte äußerst strittig seien. Das Baby ist nach Angaben der „Bunte“ diesen Sommer gesund auf die Welt gekommen. Ursprüngliche Abtreibungsursache war gewesen, dass die junge Frau schon sechs Monate nach der Geburt des ersten Kindes wieder schwanger geworden war.


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