8. November 2019 in Interview
Birgit Kelle im KATH.NET-Interview: Es geht um die berühmte Lufthoheit über den Kinderbetten. Und der Staat hat schon häufig demonstriert, dass er die Rechte der Kinder anders definiert als Eltern. Von Petra Lorleberg
Linz (kath.net/pl) Derzeit haben Eltern das natürliche Erziehungsrecht und die juristische Vertretung ihrer Kinder in der Hand. Kommen Kinderrechte als eigenständige Rechte definiert in die Verfassung, schwingt sich der Staat als zusätzlicher Advokat der Kinder neben die Eltern- und im Zweifel gegen die Eltern auf. Das erläuterte die bekannte Journalistin (u.a. Kolumnistin bei der Welt) und Buchautorin Birgit Kelle im KATH.NET-Interview. Ob eigene Kinderrechte dann wenigstens auch das vorgeburtliche Kinderrecht auf Leben stärken würde, antwortet sie: Tatsächlich möchte niemand das Kinderrecht auf Leben vor der Geburt garantieren. Schon gar nicht die Grünen und die Linken, die jetzt im Thema Kinderrechte ganz vorne mitmarschieren. Das sind dieselben Leute, die gleichzeitig die Legalisierung von Abtreibung bis zum neunten Monat fordern.
kath.net: Frau Kelle, besondere Verfassungsrechte für Kinder das klingt doch gut. Trotzdem scheinen Sie Bedenken zu haben. Wo klemmt es Ihrer Einschätzung nach?
Kelle: Ohne Zweifel halten wir als Eltern unsere eigenen Kinder immer für ganz besondere Menschen. Allerdings sind sie juristisch betrachtet ziemlich gewöhnlich. Denn das ist ja das Schöne am Grundgesetz: Es unterscheidet nicht nach Alter, Rasse, Religion, Haarfarbe oder Geschlecht, es betrachtet alle Menschen als gleich.
Kinder sind also auch Menschen und haben deswegen auch heute schon und genaugenommen schon immer alle Verfassungsrechte. Es gibt schlicht keinen Handlungsbedarf.
kath.net: Worin sehen Sie die Rechte von Eltern und Familien durch solche erweiterten Verfassungsrechte in Gefahr, eingeschränkt zu werden?
Kelle: Grundsätzlich sehe nicht nur ich das so, sondern jeder einzelne Jurist, den ich darauf angesprochen habe und vor allem sehen das alle Verfassungsjuristen so, die in den vergangenen Jahren vor dem Bundestag als Gutachter Stellung genommen haben zur Frage der Kinderrechte in die Verfassung.
Kurz zusammengefasst: Derzeit haben Eltern das natürliche Erziehungsrecht und die juristische Vertretung ihrer Kinder in der Hand.
Kommen Kinderrechte als eigenständige Rechte definiert in die Verfassung, schwingt sich der Staat als zusätzlicher Advokat der Kinder neben die Eltern- und im Zweifel gegen die Eltern auf. Es wirft die Frage auf, wer dann das letzte Wort hat, wenn sich Eltern und Staat nicht einig sind, wie das Kindeswohl im Einzelfall zu definieren ist.
kath.net: Welche eigentlichen Ziele sehen Sie hinter dem Engagement mancher Lobbygruppen, die sich für Kinderrechte einsetzen und wie werten Sie diese?
Kelle: Die Ziele werden ja ganz offen kommuniziert, ich denke immer gerne an den unfassbar blöden aber zumindest ehrlich Satz der späteren Familienministerin Manuela Schwesig zurück, die in einem Interview mit dem Deutschlandfunk wörtlich sagte, wir bräuchten Kinderrechte im Grundgesetz, denn: Oftmals sind Elternrechte oder andere Rechte höher als die Kinderrechte. Das halte ich für falsch. Und das Betreuungsgeld, das gezahlt werden soll, ist auch eine Gefahr für den Kinderschutz. So schnell waren wir als Eltern plötzlich zum Feind unserer Kinder erklärt worden.
Es geht also um die berühmte Lufthoheit über den Kinderbetten. Und der Staat hat schon häufig demonstriert, dass er die Rechte der Kinder anders definiert als Eltern. Man denke nur zum Beispiel an das Recht auf sexuelle Bildung, das man unseren Kindern gegen unseren Willen als Eltern derzeit aufdrängt.
Aber wenn das Tor einmal auf ist, können viele Themen kommen und ständig erweitert werden. Jens Spahn will gerade eine gesetzliche Impflicht einführen für unsere Kinder. Werden wir als Eltern noch etwas zu sagen haben in der Sache, oder haben unsere Kinder dann ein Recht auf Gesundheit?
kath.net: Wie möchten Sie diesen Satz ergänzen: Wer Kinder wirklich rechtlich fördern möchte, der sollte ?
Kelle: der sollte Familien fördern. Kinder wachsen ja nicht auf Bäumen, sondern in Familien. Schon beim Begriff der Kinderarmut wird ja immer so getan, als seien Kinder arm, tatsächlich sind auch dort ihre Familien arm, denn Kinder haben ja kein Einkommen, man misst also ihre Lebensumstände in der Familie.
Wer wirklich etwas für Kinder tun will, muss also ihr direktes Umfeld stärken und unterstützen und das ist ihr Elternhaus. Es ist nahezu absurd, Kinder ständig als Einzelinteresse abseits ihrer direkten Verwandten zu denken.
Wer also rechtlich etwas tun will, um Kindern eine Stimme zu geben, der sollte ihnen eine Wahlstimme geben, die von ihren Eltern vertreten wird, bis sie volljährig sind. Das sogenannte Familienwahlrecht gäbe ihnen rechtlich und politisch tatsächlich ein Gewicht.
kath.net: Würden sich solche Verfassungsrechte eigentlich auch auf noch ungeborene Kinder positiv auswirken, die ja durch Abtreibungsmöglichkeiten äußerst grundsätzlich gefährdet sind?
Kelle: Es wäre ja schön, wenn das wenigstens so wäre. Tatsächlich möchte niemand das Kinderrecht auf Leben vor der Geburt garantieren. Schon gar nicht die Grünen und die Linken, die jetzt im Thema Kinderrechte ganz vorne mitmarschieren. Das sind dieselben Leute, die gleichzeitig die Legalisierung von Abtreibung bis zum neunten Monat fordern. Auch die Jusos haben das als Parteitagsbeschluss gefasst.
Allein das zeigt doch schon, wie perfide und scheinheilig diese Debatte geführt wird.
Nur ein Kind, das auf die Welt kommen darf, kann ich schützen und fördern. Die neuen Kinderschützer sprechen denselben behinderten Kindern das Lebensrecht ab, denen sie sollten sie Glück haben und nicht abgetrieben werden anschließend inklusive Kindergärten bauen wollen. Schizophren ist glaube ich der adäquate Ausdruck für diese Haltung.
Podiumsdiskussion Kinderrechte in die Verfassung
Termin: Mittwoch, 20. November 2019 (Buß- und Bettag) Beginn: 11:00 Uhr
Ort: Hotel Bristol Bonn, Prinz-Albert-Str. 2, 53113 Bonn
Es diskutieren:
Birgit Kelle, Vorsitzende Frau 2000plus e.V., Journalistin, Kolumnistin Tageszeitung Die Welt
Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Augsburg,
Gutachter zu Kinderrechten im Bundestag
u.a.
Moderation: Thomas Schührer, Vorsitzender Durchblick e.V.
Anmeldung unter Mail: info[at]frau2000plus.net
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Foto Kelle (c) Birgit Kelle
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