13. November 2019 in Aktuelles
Damit kann der Kardinal nach wie vor auf eine Freispruch hoffen, da der Antrag nicht schon im Vorfeld abgelehnt wurde.
Canberra (kath.net)
Das oberste australische Gericht, der High Court in der Hauptstadt Canberra, hat am Mittwoch entschieden, sich mit dem Einspruch von Kardinal George Pell zu befassen. Dies berichten australische Medien. Damit kann der Kardinal nach wie vor auf eine Freispruch hoffen, da der Antrag nicht schon im Vorfeld abgelehnt wurde. Der Fall dürfte aber frühestens im Frühjahr 2020 behandelt werden. Pell wurde vergangenen Dezember in 1. Instanz wegen angeblichem Missbrauch von zwei Chorknaben in der Kathedrale von Melbourne verurteilt. Anfang Juni fand das Verfahren in 2. Instanz statt. Einige Rechtsexperten, Journalisten und Politiker in Australien haben das Urteil kritisiert, das auf Basis nicht bewiesener Anschuldigungen gefällt worden war.
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