Vatikan hebt Altersgrenze für Opfer von Kinderpornografie

21. Dezember 2019 in Weltkirche


Gleichzeitig wurde Rolle von Nichtklerikern in kirchlichen Missbrauchsprozessen gestärkt


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die katholische Kirche hat ihre strafrechtliche Regelung gegen kinderpornografisches Material verschärft. Dazu wurde in den "Normen über schwerere Verbrechen", deren Behandlung der Glaubenskongregation vorbehalten sind, das Schutzalter 14 auf 18 Jahre erhöht, wie der Vatikan am Dienstag mitteilte.

Der neu gefasste Satz lautet demnach nun: "Der Erwerb, die Aufbewahrung und die Verbreitung pornografischer Bilder von Minderjährigen unter achtzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht."

Gleichzeitig stärkt der Vatikan in kirchlichen Gerichtsverfahren wegen Missbrauchs die Rolle von Nichtklerikern. Der Neuregelung zufolge, die am 1. Jänner in Kraft treten soll, können als Anwalt wie als Strafverfolger auch gläubige Laien ernannt werden. Diese müssen in Kirchenrecht promoviert sein und vom Vorsitzenden Richter bestätigt werden. Alle weiteren Beteiligten dieser Verfahren müssen weiterhin Priester sein.


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