26. Jänner 2020 in Österreich
Emeritierter Bischof erwägt rechtliches Vorgehen gegen Anschuldigungen des früheren Priesterseminar-Subregens über Vorfälle aus dem Jahr 2004
St. Pölten (kath.net/KAP) Der emeritierte Bischof Klaus Küng hat gegen ihn erhobene Anschuldigungen eines sexuellen Übergriffs im Jahr 2004 "aufs Schärfste" zurückgewiesen. Der Vorwurf des damaligen St. Pöltner Priesterseminar-Subregens Wolfgang Rothe sei seit über einem Jahr bekannt, jedoch aufgrund der Unglaubwürdigkeit der Quellen nicht weiter verfolgt worden, hieß es von Seiten der Diözese St. Pölten am Samstag gegenüber "Kathpress". Wie es hieß, behalte sich der Bischof rechtliche Schritte gegen wahrheitswidrige Behauptungen vor.
Die Vorwürfe waren am Samstag über mehrere Medien sowie über die "Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt" erhoben worden. Sie beziehen sich auf einen Vorfall zu jener Zeit, als Küng Diözesanbischof in Feldkirch und gleichzeitig Apostolischer Visitator im St. Pöltner Priesterseminar war. Diese Prüfung durch Bischof Küng führte zur Schließung des in Verruf gekommen Seminars, wobei infolge auch dessen gesamte Führung - darunter Wolfgang Rothe als Subregens - abgesetzt wurde. Bischof Küng wurde nach seiner Tätigkeit als Apostolischer Administrator in St. Pölten zum dortigen Diözesanbischof ernannt und emeritierte am 17. Mai 2018. In der Zeit von 2010 bis zu seiner Emeritierung war er innerhalb der Bischofskonferenz für die kirchliche "Stiftung Opferschutz" zuständig.
Laut Angaben der Diözese habe Bischof Küng am 6. Dezember 2004 Rothe in Anwesenheit des damaligen Generalvikars das Ergebnis der kanonischen Situation und die vom Hl. Stuhl angeordnete Vorgehensweise mitgeteilt. Dabei habe dieser um Bedenkzeit gebeten und beim Weggehen einen Schwächeanfall erlitten. Rothe sei daraufhin die Gelegenheit geboten worden, sich zu erholen, und habe Tee erhalten. Aufgrund seiner Unruhe habe ihm Bischof Küng, der auch Arzt ist, ein leichtes Beruhigungsmittel angeboten, was dieser dann eingenommen habe. Rothe zufolge soll Küng nach der Verabreichung des Medikaments einen sexuellen Übergriff versucht haben, was der Bischof jedoch entschieden zurückweist.
Vereinbart worden sei vielmehr, Rothe solle die Nacht in der Wohnung der Sekretärin des damaligen Diözesanbischofs Kurt Krenn verbringen, wobei Krenns Sekretär ihn im Auto dorthin bringen sollte. Unterwegs habe Rothe allerdings das Auto verlassen und sei in seine eigene Wohnung gegangen. Der daraufhin verständigte Bischof Küng habe mit Hilfe einer Vertrauensperson Rothes erreicht, dass dieser in dieser Nacht in Rothes Wohnung von zwei Seminaristen begleitet werde. Aufgrund starken Alkoholkonsums danach sei Rothe dann in der Früh vom Balkon im ersten Stock gestürzt, habe sich eine Hand gebrochen und sei mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht worden. "Weitere anwesende Personen können die Stunden mit Bischof Küng zudem bezeugen", erklärte die Mediensprecherin der Diözese, Katharina Brandner.
Der gesamte Vorfall sei wiederholt durch die Polizei geprüft worden, so Brandner: Zunächst gleich nach dem Geschehen, dann kurz darauf erneut, als wegen der Medikamentenvergabe die Zeitung "der 13." Anzeige gegen Bischof Küng wegen Körperverletzung erstattet wurde. Bischof Küng habe damals bei den entsprechenden Behörden ausführlich Stellung genommen und die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Derselbe Vorfall sei zudem auch Gegenstand des kirchlichen Verfahrens gegen Wolfgang Rothe gewesen, das in der Folge der kanonischen Visitation notwendig wurde.
Kirchliche Stellen untersuchen Fall
Rothe gab jetzt an, er habe sich mit seinen Vorwürfen 2019 an die Ombudsstelle der Erzdiözese Wien gewandt. Dies bestätigte am Samstag gegenüber "Kathpress" der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Michael Prüller. "Die bei der Wiener Ombudsstelle eingebrachte Darstellung der Vorwürfe durch Wolfgang Rothe wurde von der Erzdiözese Wien umgehend an die dafür kirchenrechtlich zuständige vatikanische Bischofskongregation weitergeleitet, von der es aber bislang noch keine Rückmeldung zum Sachverhalt gibt", so der Wiener Diözesansprecher. Seit dem Vorjahr müssen Meldungen von schweren sexuellen Übergriffen an Schutzbedürftigen und Minderjährigen durch einen Bischof über den Metropoliten an die zuständige Kongregation weitergeleitet werden.
Für die Untersuchung durch die kirchlichen Ombudsstellen in Österreich wies Brandner darauf, dass diese durch unabhängige und weisungsfrei tätige Fachleute besetzt sind und aus Opferschutzgründen strengstem Datenschutz unterliegen. "Weder Bischof Küng noch wir als Diözese haben daher Informationen über den Stand von eingebrachten Fällen", so die St. Pöltner Diözesansprecherin zu Rothes Kritik, sein Fall sei durch die Weiterleitung an die Stiftung Opferschutz ohnehin wieder bei Küng als dessen damaligem Vorsitzenden gelandet. Es sei davon auszugehen, dass streng nach den Vorgaben der dafür gültigen Rahmenordnung vorgegangen werde.
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