Kölner Kardinal Woelki lässt Öffnung der Gottesdienste vorbereiten

17. April 2020 in Deutschland


Das Erzbistum Köln möchte die Gottesdienste wieder für die Gläubigen öffnen. Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, hat diese Woche betont, dass Gottesdienste in NRW nie untersagt wurden


Köln (kath.net)
"Wir sind dabei, solche Sicherheitsvorschriften zu erarbeiten". Mit dieser Ankündigung auf "Phoenix" lässt der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki öffentliche Gottesdienste unter Beachtung von Schutz- und Hygieneauflagen in seinen Kirchen vorbereiten. Auch Woelki verwies dazu auf das Bundesverfassungsgerichts und dem Grundrecht des Kirchengangs: "Das ist ein Menschenrecht, ein Freiheitsrecht, ein Recht auf freie Religionsausübung, das ist von der Verfassung her garantiert. Wir haben versucht, hier unseren Beitrag in der ersten Phase zu leisten, aber jetzt, wenn die Lockerung eintritt, müssen auf jeden Fall auch die Kirchen wieder für öffentliche Gottesdienste geöffnet werden." Unklar ist allerdings, warum das Erzbistum Köln die öffentlichen Gottesdienste generell untersagt hat. Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, hat diese Woche nochmals im heute-journal (ZDF) betont, dass in seinem Bundesland Gottesdienste nie verboten wurden. Er habe eine Hemmung, dieses Grundrecht der Religionsfreiheit als Staat einfach per Verordnung zu beschränken. Wörtlich meinte Laschet: "Eine Synagoge zu schließen, einen Gottesdienst zu schließen, das ist schon ein großer Grundrechtseingriff."

“Wenn die Lockerung eintritt, müssen auf jeden Fall auch die Kirchen wieder für öffentliche Gottesdienste geöffnet werden.” #Corona #PrayTogether https://t.co/oxZepWYMfT

— Kardinal Woelki (@ErzbischofKoeln) April 15, 2020

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