7. Mai 2020 in Prolife
Ich stolperte buchstäblich über die Information bzgl. Beratung zum Schwangerschaftsabbruch. Gastkommentar von Monika Brudlewsky
Börde (kath.net) Während meiner Zeit im Bundestag gab es für mich persönlich einige Schwerpunkte, vor allem eben die Menschenrechte. Dazu passend war für mich ein Thema stets besonders wichtig: der Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung an bis zum natürlichen Tod. Sicher können sich viele noch an die leidenschaftlichen Diskussionen in den 90 er Jahren zum § 218 erinnern. Es endete letztlich darin, dass sich die Mehrheit des Bundestages (zu der ich zwar nicht gehörte), für die Indikationslösung entschied, bei der eine Notlage der werdenden Mutter nachgewiesen werden sollte, ehe man der Schwangeren den Schein für eine Abtreibung auszuhändigen durfte.
Wir sind uns zwar im Nachhinein einig, und unsere Gruppe um Werner und Hüppe wusste es damals schon, dass diese rechtfertigende Indikation längst nicht bei allen Schwangeren vorliegt, die den Schein ausgehändigt bekommen. Aber einen anderen Gesetzestext konnte man bei dieser Zusammensetzung des Parlamentes einfach nicht erreichen. Dadurch ist ein häufiger Missbrauch dieses Gesetzes leider möglich geworden.
Und dieses Thema hat mich vor einigen Wochen (bei CORONA Beginn) wieder mal so richtig erreicht, und sehr betroffen gemacht, als ich unweit meiner Wohnung an der Tür des DRK-Kreisverbands oben gezeigten Zettel entdeckte. Ich stolperte buchstäblich über die Information bzgl. Beratung zum Schwangerschaftsabbruch.
In dem damals verabschiedeten Gesetz war immer noch von einer Schwangerenberatung die Rede, weil die Beratung ja ergebnisoffen sein sollte. Aber nun heißt es beim DRK tatsächlich schon Beratung zum Schwangerschaftsabbruch? Das ist m. E. wirklich schlimm und sollte in den Kreisverbänden doch einmal angesprochen werden. Ich hatte mich mit einer E-Mail schon an Frau Hasselfeldt, die Präsidentin des DRK, gewandt, die mich dann auch selbst anrief. Sie will das Thema bei der nächsten Versammlung unbedingt ansprechen, aber sie kann keine Anweisungen geben.
Denn gerade auch in den Ländern der ehemaligen DDR ist das Verständnis zum Schwangerschaftsabbruch immer noch etwas anders als z. B. in Bayern. Die Kreisverbände entscheiden erfahrungsgemäß selbst.
Und darum wende ich mich auf diesem Wege an alle, doch einmal auch bei sich zu Hause genauer nachzusehen, wie die DRK-Beratungsstellen und auch alle anderen Beratungsstellen in Deutschland mit diesem Thema bzw. mit diesem Gesetz umgehen.
Monika Brudlewsky (CDU) war von 1990 2002 Bundestagsabgeordnete für Sachsen-Anhalt (Wahlkreis: Harz/Vorharz). Von 1992 bis 1996 war sie Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK).
Dokumentationsfoto des kritisierten Aushanges:
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