UN-Generalsekretär: Sexuelle und reproduktive Leistungen ‚wesentlich’

13. Mai 2020 in Prolife


In Zeiten der Corona-Pandemie bleiben für Antonio Guterres diese Leistungen, zu denen in der UN-Terminologie auch Abtreibungen zählen, zentral für die Gesundheit, die Rechte und das Wohlergehen von Frauen.


New York City (kath.net/lifesitenews/jg)

UN-Generalsekretär Antonio Guterres hat in einem Kurzdossier vom April „sexuelle und reproduktive Gesundheitsleistungen“ während der Corona-Pandemie als „zentral für die Gesundheit, die Rechte und das Wohlergehen von Frauen“ bezeichnet.

Das Kurzdossier mit dem Titel „The impact of COVID-19 on Women“ (dt. „Die Auswirkungen von COVID-19 auf Frauen“) legt eine Reihe von Prioritäten fest, um Frauen vor den Auswirkungen der Pandemie zu schützen. Die „sexuellen und reproduktiven Gesundheitsleistungen“, unter die auch die Abtreibung fällt, gehören zu den Leistungen, welche nach Ansicht des UN-Generalsekretärs durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht eingeschränkt werden sollen.

Derzeit sind zwei konkurrierende UN-Resolutionen auf Grundlage des Kurzdossiers von Guterres in Arbeit. Die Entwürfe unterscheiden sich in erster Linie in der Frage, inwieweit die Nationalstaaten Vorrechte bei den Maßnahmen hinsichtlich der „sexuellen und reproduktiven Gesundheitsleistungen“ haben sollen. Beide definieren diese Leistungen entsprechend dem Dossier von Guterres als „wesentlich“.

 


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