11. Juni 2020 in Weltkirche
Anordnung eines Heiligen: Zunächst sollten die Pfarrer vor Ort bleiben und nicht vor der Gefahr flüchten und die notwendigen Sakramente spenden, selbst wenn dadurch ihr Leben bedroht sei
Rom (kath.net/http://vision2000.at)
Als 1576 die Pestepidemie in der Stadt des heiligen Ambrosius (Mailand) ausbrach, war Karl Borromäus seit 13 Jahren deren Bischof. Mit Leib und Seele im Dienst seines Volkes wird er alles unternehmen, um das zu bändigen, was die Nachwelt als „Pest des heiligen Karl“ nennen wird. Zunächst durch übernatürliche Mittel: Er veranstaltet öffentliche Gebete – darunter eine Prozession an deren Spitze er barfuß ging mit den Reliquien der heiligen Nägel –, spendete die Kommunion und den Kranken persönlich die Firmung. Er organisierte Beichten und feierliche Begräbnisse.
Weiters erließ er Vorschriften bezüglich der Aufgaben des Klerus – in zweifacher Hinsicht.
Zunächst sollten die Pfarrer vor Ort bleiben und nicht vor der Gefahr flüchten. (…) Weiters müssten die Priester die notwendigen Sakramente spenden: die Taufe und die Sündenvergebung in dieser Pestzeit, selbst wenn dadurch ihr Leben bedroht sei. Darüber informiert Karl Borromäus den Papst, der daraufhin am 10. September 1576 ein Konsistorium einberuft. In seiner Antwort lobt er den Erzbischof dafür, dass er das Thema an die Kongregation herangetragen habe und er verfügt, dass die Pfarrer die Sakramente zu spenden haben. (…)
Außerdem verfügt Karl einige Veränderungen, sprich Vorsichtsmaßnahmen, bei einigen liturgischen Handlungen. Was die Taufe betrifft, sei sie bei Neugeborenen durch Übergießung und nicht durch Eintauchen sofort – unter Vernachlässigung der anderen Riten – zu spenden, vor allem wenn die Mutter erkrankt ist oder dieser Verdacht besteht. Sobald dieser nicht mehr besteht, solle in der Kirche der restliche Ritus nachgeholt werden. Was die Beichte betrifft, sei sie so abzuhalten, dass ein ausreichender Abstand zwischen Beichtkind und Priester eingehalten wird. Sie könne an unüblichen Orten, an Toren, an Fenstern stattfinden, jedoch nicht im Schlafzimmer eines Erkrankten. (…)
Was Messfeiern anbelangt, so ermutigt er sie abzuhalten, verlangt aber von seinem Klerus, nicht zur selben Stunde und nicht in den selben Kirchen (vor allem wenn sie eng sind) zu feiern, um Ansammlungen zu vermeiden. Glaubensunterweisungen seien weiterhin abzuhalten, aber an luftigen und offenen Orten, wie etwa Friedhöfen, öffentlichen Plätzen oder Wegkreuzungen.
Die Zivilbehörden forderte er auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, aber nicht auf Kosten der Freiheiten der Kirche und der Rechte der Bischöfe, „die nicht weniger beauftragt sind, für die Gesundheit und das Heil des Volkes zu wirken.“ So könnten sie Ausgangsbeschränkungen verfügen, aber nur für eine bestimmte Zeit und, wenn möglich, beschränkt auf Frauen mit Kindern bzw. auf einen bestimmten Bezirk. Nicht betroffen sein dürften Feiern im Advent, in der Fastenzeit, die Oster- und anderen Herrenfeste, denn man dürfe die „ Pestansteckung der Seelen“ nicht weniger fürchten als „die der Pest des Leibes“.
Auszug aus L’Homme Nouveau v. 25.4.20
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