Eucharistieverweigerung in Fatima

10. Juni 2020 in Weltkirche


Der liturgische Direktor des Heiligtums verweigerte einer Frau die Mundkommunion. Das Fernsehen hält die unschöne Szene fest


Fatima (kath.net)

In Fatima gibt es Aufregung rund um die Verweigerung einer Mundkommunion, die via Liveübertragung aus dem Heiligtum auf den Kameras festgehalten wurde. Am 2. Juni verweigerte  P.  Joaquim Ganhao, der liturgische Direktor des Heiligtums, einer Frau, die vor ihm kniete, die Eucharistie, nachdem die Frau keine Handkommunion akzeptieren wollte. Das Video wurde im Blog “Senza Pagare” von Gonçalo Sena Esteves veröffentlicht. Laut der Kongretation für die Gottesordnung ist der Empfang der Heiligen Eucharistie in den Hand nach wie vor als Ausnahme vorgesehen, derzeit ordnen aber viele Bischöfe weltweit an, dass eine Mundkommunion von den Priestern nicht gespendet werden darf. Der Blog hat auch noch ein weiteres Video veröffentlicht, in dem zu sehen ist, wie gleichzeitig eine Frau die Hl. Eucharistie bekommt, diese aber nicht konsumiert sondern mitnimmt, was klar verboten ist.

 

88. Die Gläubigen sollen die sakramentale eucharistische Kommunion gewöhnlich während der Messe und zu dem im Ritus der Feier vorgeschriebenen Zeitpunkt empfangen, also direkt nach der Kommunion des zelebrierenden Priesters.[172] Es obliegt dem zelebrierenden Priester, eventuell unter Mithilfe anderer Priester oder Diakone, die Kommunion auszuteilen; er darf die Messe nicht fortsetzen, bevor die Kommunion der Gläubigen beendet ist. Nur dort, wo eine Notlage es erfordert, können außerordentliche Spender dem zelebrierenden Priester nach Maßgabe des Rechts helfen.[173]

 

89. Damit «die Kommunion auch dem Zeichen nach klarer als Teilnahme am Opfer erscheint, das gefeiert wird»,[174] ist es wünschenswert, daß die Gläubigen sie in Hostien empfangen, die in derselben Messe konsekriert wurden.[175]

 

90. «Die Gläubigen empfangen die Kommunion kniend oder stehend, wie es die Bischofskonferenz festgelegt hat», deren Beschluß vom Apostolischen Stuhl rekognosziert werden muß. «Wenn sie stehend kommunizieren, wird empfohlen, daß sie vor dem Empfang des Sakramentes eine angemessene Ehrerbietung erweisen, die von denselben Normen festzulegen ist».[176]

 

91. Bezüglich der Austeilung der heiligen Kommunion ist daran zu erinnern, daß «die geistlichen Amtsträger [...] die Sakramente denen nicht verweigern» dürfen, «die zu gelegener Zeit darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind».[177] Jeder getaufte Katholik, der rechtlich nicht gehindert ist, muß deshalb zur heiligen Kommunion zugelassen werden. Es ist also nicht gestattet, einem Christgläubigen die heilige Kommunion beispielsweise nur deshalb zu verweigern, weil er die Eucharistie kniend oder stehend empfangen möchte.

 

92. Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen,[178] soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte. Man soll aber sorgfältig darauf achten, daß der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht. Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden.[179]

 

93. Es ist notwendig, die kleine Patene für die Kommunion der Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr zu vermeiden, daß die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen.[180]

 

94. Es ist den Gläubigen nicht gestattet, die heilige Hostie oder den heiligen Kelch «selbst zu nehmen und noch weniger von Hand zu Hand unter sich weiterzugeben».[181] Außerdem ist in diesem Zusammenhang der Mißbrauch zu beseitigen, daß die Brautleute bei der Trauungsmesse sich gegenseitig die heilige Kommunion spenden.

 

Vatikanschreiben Redemptionis sacramentum:  https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20040423_redemptionis-sacramentum_ge.html


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