8. August 2020 in Weltkirche
Muss Maira zu ihrem Entführer zurück? - Pakistanische Menschenrechtsaktivistin: „Mit diesem Urteil ist kein christliches Mädchen in Pakistan in Sicherheit“
Islamabad (kath.net/KIN) Beim Einsatz für die Befreiung der verschleppten und zwangsverheirateten 14-jährigen Katholikin Maira Shabaz aus Islamabad/Pakistan hat es einen schweren juristischen Rückschlag gegeben: Das Oberste Gericht von Lahore entschied am 04. August unerwartet zugunsten des Angeklagten Mohamad Nakash. Das berichteten Anwälte und Prozessbeobachter dem weltweiten katholischen Hilfswerk „Kirche in Not“.
Nakash wird vorgeworfen, das Mädchen Anfang Mai verschleppt und geheiratet zu haben, obwohl Maira noch minderjährig ist. Auch sei das Mädchen gezwungen worden, den muslimischen Glauben anzunehmen. Das Oberste Gericht von Lahore hob nun die Entscheidung der Vorinstanz auf. Ein Bezirksgericht hatte die vom mutmaßlichen Entführer vorgelegten Unterlagen als Fälschungen anerkannt. Damit hatte er beweisen wollen, dass das Mädchen volljährig und die Ehe rechtmäßig geschlossen ist. Auch hatte das Gericht angeordnet, Maira in einem Frauenhaus unterzubringen. Beobachtern zufolge sollte das Mädchen für eine Tätigkeit in der Sexindustrie vorbereitet werden.
Muss Maira zu ihrem Entführer zurück?
Das Oberste Gericht in Lahore kassierte nun die getroffenen Entscheidungen. Maira müsse demnach wieder zu ihrem Entführer zurückkehren. Prozessbeobachter berichteten „Kirche in Not“, die 14-Jährige sei nach dieser Entscheidung in Tränen ausgebrochen. Der Anwalt des Mädchens, Khalil Tahir Sandhu, erklärte gegenüber dem Hilfswerk: „Es ist unglaublich. Was wir da erlebt haben, ist ein islamisches Urteil. Unsere Argumente waren stark und schlüssig.“ Sandhu hatte dem Gericht unter anderem die Geburtsurkunde von Maira vorlegt und die Aussage eines islamischen Geistlichen zitiert, wonach die vom Entführer beigebrachte Heiratsurkunde eine Fälschung sei.
„Kein christliches Mädchen in Pakistan mehr sicher“
Auch berief sich die Verteidigung auf die pakistanische Gesetzgebung, wonach Minderjährige nur mit Erlaubnis ihrer Eltern die Religion wechseln dürfen. All diesen Argumenten folgte das Gericht nicht. Der Anwalt erklärte, er werde nun erneut Berufung einlegen – zunächst vor dem Gericht in Lahore selbst und, falls nötig, auch vor dem Obersten Gerichtshof Pakistans.
Die Menschrechtsaktivistin und Freundin von Mairas Familie, Lala Robin Daniel, zog gegenüber „Kirche in Not“ das Fazit: „Mit diesem Urteil ist kein christliches Mädchen in Pakistan in Sicherheit.“ Der Menschenrechtsorganisation „Bewegung für Solidarität und Frieden“ zufolge werden in Pakistan jedes Jahr rund 1000 christliche und hinduistische Frauen und Mädchen entführt und zwangsverheiratet.
Foto: Die entführte 14-jährige Christin Maira Shahbaz aus Faisalabad. © Kirche in Not
© 2020 www.kath.net