28. August 2020 in Aktuelles
Freiburger Erzbischof Stephan Burger stellt sich hinter die Kündigung.
Freiburg i.Br. (kath.net) Eine Kindergarten-Erzieherin im katholischen Kindergarten von Oberschopfheim bei Friesenheim erhielt ihre Kündigung, nachdem sie aus der katholischen Kirche ausgetreten und in die altkatholische Gemeinschaft eingetreten war. Das berichten der SWR und weitere Medien. Das Erzbistum Freiburg und Erzbischof Stephan Burger tragen die Kündigung inhaltlich mit. Nach Darstellung des SWR hatte der Sprecher des Erzbischofs von Freiburg erläutert, dass sich die Erzieherin bewusst von der Kirche abgewandt und für eine andere Glaubensrichtung entschieden habe. Ihr sei zuvor bekannt gewesen, dass ein Übertritt die Kündigung zur Folge haben würde. Burger erläuterte: „Gefragt werden könnte auch, warum eine Person, die es aus innerer Überzeugung vor sich selbst nicht mehr vertreten kann, Teil unserer Kirche zu sein, gleichzeitig kein Problem darin sieht, sich mit den Werten und Zielen einer katholischen Einrichtung zu identifizieren.“
Die Darstellung im SWR sowie in einigen weiteren Medienberichten lag auf dem Verständnis der Medien für den Protest einiger betroffener Eltern aus dem Kindergarten gegen die kirchliche Entscheidung. Elternbeirat Marc Gißler sieht im Übertritt in die altkatholische Kirche keine Abkehr vom christlichen Glauben, erläuterte der SWR und schildert wörtlich weiter: „Marc Gißler ist schon lange kritisch gegenüber der Kirche eingestellt, wollte sich jedoch nicht abwenden. Die Entscheidung der Kirche brachte für ihn das Fass zum Überlaufen: Vor zwei Wochen ist er aus der katholischen Kirche ausgetreten.“
Hintergrund: Die „Altkatholischen Kirchen“ in Deutschland, Österreich und Schweiz bildeten sich 1870 im Widerspruch zur Dogmatisierung der Päpstlichen Unfehlbarkeit. Heutige Altkatholiken lehnen den Zölibat, die Transsubstantiationslehre, die Unbefleckte Empfängnis Mariens und die Leibliche Aufnahme Marien in den Himmel ab, sie praktizieren die Frauenpriesterweihe.
Das Erzbistum Freiburg schrieb dazu in einer Pressemeldung:
Das Erzbischöfliche Ordinariat kann die Empörung, Unverständnis und auch Enttäuschung einiger Menschen über die Kündigung einer Kita-Erzieherin in Friesenheim nachvollziehen, insofern sich die Erzieherin über viele Jahre durch eine engagierte und gute Arbeit ausgezeichnet hat. Umso mehr haben es auch Stiftungsrat und Pfarrer bedauert, dass sie sich zu einem Austritt aus der Katholischen Kirche entschlossen hat. Denn sie wusste sehr genau, was dieser Austritt für ihre Anstellung in einer katholischen Kita bedeutet. Arbeitsrechtlich ist der bewusste Austritt gleichbedeutend mit der Abkehr von der Katholischen Kirche als Institution, ihrer Lehre und ihren Werten zu sehen, die Grundlage der täglichen Arbeit und Mentalität in der Kita darstellen. Wenn eine Person es nicht mehr vertreten kann, Teil unserer Kirche zu sein, kann sie auch nicht in einer katholischen Einrichtung arbeiten. Es gab daher auch keinen Ermessenspielraum für den Stiftungsrat und das Erzbischöfliche Ordinariat. Es ist schon viele Jahre üblich, dass in diversen Einrichtungen der Katholischen Kirche auch Mitarbeitende anderer christlicher Konfessionen arbeiten. Der bewusste Austritt aus der Katholischen Kirche jedoch, wie ihn die Erzieherin vollzogen hat, ist ein aktiver Entschluss zur Abkehr von dieser Kirche. Eine Mindestidentifikation mit den institutionellen Werten und der Lehre der Kirche sollte vorliegen, um in einer katholischen Einrichtung arbeiten zu können.
Anders gesprochen: Mitarbeitende in katholischen Einrichtungen sollten die Überzeugungen und Werte der Katholischen Kirche als Institution zumindest nicht aktiv ablehnen, wenn sie für eine katholische Einrichtung arbeiten wollen. Eine vergleichbare Mindestidentifikation kennen auch andere, nicht-kirchliche Unternehmen, Vereine, Parteien und auch Medieneinrichtungen. Die Forderung nach dieser Mindestidentifikation kann manchmal hart oder schwer nachvollziehbar wirken. Keine Ordnung kann jede Lebensrealität erfassen und berücksichtigen. Deshalb sieht die kirchliche Grundordnung Ausnahmen in bestimmten persönlichen Härtefällen vor. Ein solcher Härtefall (z.B. drohende Arbeitslosigkeit) lag hier aber nicht vor. Dass der Kirchenaustritt der Erzieherin und die daraus folgende Kündigung zu einer angespannten Situation vor Ort geführt hat, bedauern alle Beteiligten, zumal gute Erzieherinnen und Erzieher gesucht sind. Vielleicht ist nachvollziehbar, dass mit einem Kirchenaustritt die erwartbare Mindestidentifikation für die Arbeit in einer katholischen Einrichtung nicht mehr gegeben ist.
Foto: Symbolbild
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